Service für Mitglieder
- Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind in Deutschland gemäß § 32 b LuftVG Kommissionen zur Beratung der Genehmigungsbehörden und der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) an den internationalen Flughäfen mit Düsenluftverkehr eingerichtet.
- Die Bundesvereinigung stellt ein Mitglied für den Beratungsausschuss nach § 32 a LuftVG bei den Bundesministern für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieser Ausschuss wird vor Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften aufgrund des LuftVG gehört.
- Kontakte mit Ministerien und Behörden sowie Parlamentsarbeit
- Kooperationen national
- Deutscher Naturschutzring (DNR);
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND);
- Verkehrsclub Deutschland (VCD);
- Kooperationen international
- UECNA - Europäische Vereinigung gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs;
- Facharbeit
Auskunftsstellen für Betroffene und Mitglieder, Beteiligung an Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, Beurteilung von Verfahrensunterlagen, Normung (DIN, VDI, usw.), Benennung von Mitgliedern für Fluglärmkommissionen, Normungsanträge und -initiativen, Beobachtung der praktischen Anwendung von Regelwerken in Rechtsprechung und Technik, Prüfung von wichtigen Urteilen, Verwaltungsanweisungen, Erlassen usw.
- Mitgliederbetreuung
Unterstützung unserer Mitgliederorganisationen bei Kampagnen gegen den Ausbau von Flughäfen / Flugplätzen, Planfeststellungsverfahren, Gerichtsverfahren und Seminare zur Fortbildung auf dem Gebiet des Fluglärms.
- Internet
Betrieb des Servers http://www.fluglaerm.de mit Informationen zu Fluglärm und Luftverkehr sowie umfangreicher Linksammlung zu Fragen des Flugverkehrs, des Lärmschutzes, der Lärmmedizin und Lärmphysik, Bereitstellung von Webspace für Mitgliedsorganisationen.