Mit unserem Schreiben vom 12. Februar 1996 haben wir Sie u.a. über einen
Triebwerksschaden an einer auf dem Flugplatz Hahn gelandeten Antonow 124
informiert.
Die erschreckenden Berichterstattungen in den Medien zu Billigfluglinien und
Fluggesellschaften aus den GUS-Staaten sowie den dort geschilderten dubiosen
Praktiken bei Flugzeuginstandsetzung und Wartung zwingen uns, Ihnen zu
diesem Themenkomplex die nachfolgenden Fragen zu stellen:
In welcher Situation ist der Triebwerksschaden an der Antonow 124 aufgetreten?
Bestand infolge des Triebwerksschaden der Antonow Gefahr für Leib und Leben der
Bevölkerung rund um den Flugplatz Hahn und insbesondere im Anflug- oder Abflugkorridor?
Wie unschwer von der Ortsgemeinde Hahn aus zu sehen war, wurde das Triebwerk
an der Antonow in einer Nacht- und Nebelaktion bei eisiger Kälte im Freien
ausgewechselt?
Hierzu haben wir folgende Fragen:
Wurde ein neues Triebwerk oder ein aus einem anderen Flugzeug ausgebautes Triebwerk
in die Antonow eingebaut?
Wer hat das Triebwerk an der Antonow 124 gewechselt? Bitte teilen Sie uns
Name, Funktion und Ausbildungsstand mit.
Waren diese Personen überhaupt lizensiert, dieses Triebwerk zu
wechseln?
Durch welchen Nachweis wurde dies erbracht?
Wurde der Einbau und die ordnungsgemäße Durchführung aller Arbeiten von
einem hierfür lizensierten Prüfer von Luftfahrtgerät abgenommen? Wenn ja,
bitte teilen Sie uns auch hier den Namen, die Funktion und den Ausbildungsstand
mit.
Wurde die ordnungsgemäße Prüfung und Abnahme des Triebwerksumbaues
durch die Flughafen-Hahn-Gesellschaft oder die Luftaufsicht oder durch einen
Vertreter des Luftfahrt- Bundesamt vor Erteilung der Starterlaubnis überprüft?
b) Wenn ja, von wem?
c) Wenn nein, warum nicht?
Für die Beantwortung der Fragen wären wir Ihnen sehr dankbar.