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An den
Bundesfinanzminister
Herrn Hans Eichel
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
via Telefax: 030 2242-3260
16.09.2000
Steuerliche Gleichstellung des innerdeutschen Luftverkehrs
Sehr geehrter Herr Minister Eichel,
in der gegenwärtigen Situation hoher Treibstoffpreise wird immer wieder der Vorschlag gemacht, die Steuerbelastung zumindest temporär zu senken. Unabhängig von der Frage, inwieweit dies politisch in Ihrem Haus gewünscht wird, ist festzustellen, dass die Akzeptanz der Belastung durch Mineralölsteuer und Ökosteuer erheblich darunter leidet, dass der gewerbliche Flugverkehr ausgenommen ist. Dies führt zudem zu erheblichen und von der Bundesregierung sicher nicht gewünschten Wettbewerbsverzerrungen, da auch der Verkehr auf der Schiene und der öffentliche Personenverkehr mit Bussen betroffen ist.
Wir wissen, dass die Bundesregierung seit langem eine internationale Regelung für die Treibstoffbesteuerung anstrebt; gleichwohl ist hier bisher keine Regelung gelungen. Alleingänge in Bezug auf internationalen Flugverkehr wären sicherlich rechtlich nicht unproblematisch.
Wir schlagen Ihnen daher einen rechtssicheren Weg vor, mit dem mehr Wettbewerbgerechtigkeit, Akzeptanz für die Ökosteuer, Einnahmen für den Staatshaushalt und Umweltschutz möglich werden: die Besteuerung des Treibstoffverbrauchs im innerdeutschen Luftverkehr.
Der innerdeutsche Luftverkehr macht rund 40 Prozent aller Starts und Landungen von deutschen Flughäfen aus. Dabei sind die Emissionen des Treibhausgases CO2 überdurchschnittlich hoch. So muss im innerdeutschen Luftverkehr mit rund 30 kg CO2 pro 100 Personenkilometer (Berechnung aufgrund von Daten der Lufthansa) gerechnet werden. Die spezifische Klimabelastung durch den innerdeutschen Luftverkehr liegt damit mehr als 10 mal höher als bei Bahnen und Bussen und übertrifft auch den PKW-Verkehr deutlich.
Ein weiterer Verzicht auf eine Besteuerung des Flugtreibstoffverbrauchs kommt damit einer Subvention gleich, die sich gegen die von der Bundesrepublik übernommenen Verpflichtungen zum Klimaschutz richtet.
Eine steuerliche Gleichstellung des Kerosinverbrauchs von Inlandsflügen beispielsweise mit Kfz-Treibstoffen würde weit über 1/2 Milliarde DM1 jährliche Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt bringen. Dabei ist der Verwaltungsaufwand aufgrund der geringen Zahl von Erhebungsstellen äußerst gering.
Von großem Vorteil ist, dass eine solche Regelung keine Konflikte mit internationalem Recht birgt: Sowohl die USA als auch Japan besteuern bereits den Triebstoffverbrauch im nationalen gewerblichen Luftverkehr.
Zugleich kann dieser Abbau von Steuerungerechtigkeit die Akzeptanz des Luftverkehrs in der Bevölkerung heben.
Eine weitere Steuerbefreiung des innerdeutschen Flugverkehrs wäre dagegen kontraproduktiv hinsichtlich des erklärten Zieles der Bundesregierung, Kurzstreckenflüge durch Schienenverkehr zu ersetzen. Niemand kann begreifen, weshalb die Bahn steuerlich belastet wird, der Kurzstreckenflugverkehr dagegen subventioniert wird.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Vorschlag prüfen lassen würden und erwarten Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
| Gebhard Kraft | Hans Saalfeld | |||||
| 1. Vorsitzender | 2. Vorsitzender |
16. September 2000
Anmerkung:
1) In Anschlag gebracht wurde nicht der Inlandsabsatz an Kerosin, sondern nur der Bruchteil, der auf innerdeutschen Flügen unter konservativen Annahmen verbraucht wird (über 500 Mio l/a). Wie weit die Einnahmehöhe über 1/2 Mrd. DM liegt, richtet sich danach, ob der Steuersatz an der Steuerbelastung für Dieselkraftstoff (> 1/2 Mrd. DM) oder für Superbenzin, ökologisch mit einem CO2-Faktor gewichtet (weit über 1 Mrd. DM) orientiert wird. Würde man den innerdeutschen Absatz an Kerosin (7,9 Milliarden Liter) zugrunde legen, lägen die Steuereinnahmen deutlich über 8 Milliarden DM.