NOTGEMEINSCHAFT DER
FLUGHAFEN-ANLIEGER HAMBURG E.V.
Holitzberg 120 - 22417 Hamburg - Telefax: 040/530 51 250
Mitglied in der Bundesvereinigung
gegen Fluglärm e.V
http://www.fluglaerm.de/hamburg/
Siedlungsbeschränkungen
durch den Fluglärm des Flughafens Hamburg - Fuhlsbüttel
Mit der - für einen frei gelegenen Flughafen
richtigen - Begründung, neue Wohnbebauung um den Flughafen zu
vermeiden - hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg 1996
beschlossen, zwei - zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits weitestgehend
mit Wohngebäuden belegte - Zonen zur Siedlungsbeschränkung rund
um den Flughafen Hamburg auszuweisen:
- Zone 1 umfasst besonders extreme Belastungen
durch Fluglärm. Hier ist der Bau neuer Wohnungen generell nicht zulässig.
Innerhalb dieser Zone ist ein Airbus A 310 lauter als 87 dB(A)
(berechneter Lärmwert).
- Zone 2 umfasst schwere Belastungen durch Fluglärm.
Hier sollen keine neuen Wohngebiete ausgewiesen werden. Öffentlich
geförderte Sozialwohnungen sollen hier nicht mehr errichtet werden.
Gleiches gilt für Geschosswohnungsbau. Einfamilienhausbau ist hier
im Grundsatz weiter zulässig. Innerhalb dieser Zone liegt der
rechnerische Dauerschallpegel Leq(3) über 60 dB(A), ein
Airbus A 310 verursacht mehr als 78 bzw. 76 dB(A) Lärm beim Start.
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Was bewirkt
der Senatsbeschluss zur Siedlungsbeschränkung?
Wäre der Senatsbeschluss vor 800 Jahren
ergangen, so hätte er tatsächlich noch positiv wirken können.
Etwas vor dieser Zeit begann die Besiedlung der heutigen Einflugschneisen.
Im Jahr 1996 waren dagegen von der Freien und Hansestadt Hamburg (die
gleichzeitig Flughafeneigentümer ist) bereits praktisch alle Gebiete
in den Einflugschneisen als Wohngebiete ausgewiesen worden. Die Stadt
hatte erheblich durch den Verkauf von Grundstücken, die sie später
zur Belastung durch Fluglärm freigab, profitiert. Mit Ausnahme
einiger Landschaftsschutzgebiete und weniger Gewerbegebiete gibt es in den
Einflugschneisen einen umfangreichen bestand an Wohnungen und
Wohninfrastruktur (Schulen, Kindergärten, Kirchen, Krankenhäuser).
Tatsächlich gab es zum Zeitpunkt des Senatsbeschlusses fast keine
Gebiete mehr, auf denen Wohnungsbau verhindert werden könnte.
Trotzdem hat der Senatsbeschluss Folgen:
- Unter Hinweis auf den Senatsbeschluss wird
manchmal die Erweiterung bestehender Wohnhäuser untersagt. Damit
wird der Fluglärm zwar nicht weniger, die Bewohner können sich
dadurch aber keine neuen, besser geschützten Wohnräume bauen.
Motto: lieber krank in einem kleinen Haus als besser geschützt in
einem größeren Haus.
- Es besteht die Tendenz, bestehende Wohngebiete in
Kerngebiete oder Gewerbegebiete umzuwandeln und damit das Schutzniveau
zu senken. Über mehrere Jahrzehnte hinweg könnte so ein erhöhter
Druck zur Abwanderung in das Hamburger Umland erzielt werden, damit
Hamburg weniger Steuern einnimmt. Langfristig könnten so die
Wohngebiete geräumt und Hamburg ärmer gemacht werden.
- Der Senat kann gegen seinen eigenen Beschluss
verstoßen. So wurden Kleingartengebiete - etwa in Alsterdorf oder
Niendorf - in Wohngebiete umgewandelt.
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Welche Gebiete
in Hamburg sind besonders durch Fluglärm betroffen?
Die Karte zum Senatsbeschluss gibt darüber
eingeschränkt Auskunft. Um mehr Details zu sehen, klicken Sie bitte
die Karte an.
Die Karte kann Ihnen auch Hinweise für die tatsächliche
Belastung durch Fluglärm geben. Beachten Sie aber bitte folgende
Einschränkungen, die in der Praxis zu deutlich höheren Lärmbelastungen
und größeren lärmbelasteten Gebieten führen können:
- Die Lärmwerte sind berechnet. Je nach
Flugzeugtyp, Wartungszustand, Beladung, Fähigkeit des Piloten können
deutlich höhere Lärmwerte - auch außerhalb der Zonen
auftreten.
- In die Berechnung ist die Windrichtung nicht
einbezogen. Bei Westwind verschieben sich die besonders verlärmten
Gebiete entsprechend nach Osten, bei Ostwind nach Westen.
- Die Berechnung fußt auf der
durchschnittlichen Bahnverteilung. Wenn - je nach Windlage - überwiegend
über Niendorf/Stellingen/Eidelstedt/Elbvororte gestartet wird - ist
das verlärmte Gebiet im Südwesten erheblich größer,
wenn über Langenhorn/Hummelsbüttel/Poppenbüttel/Walddörfer
gestartet wird, ist das verlärmte Gebiet im Nordosten erheblich größer.
Für die Einflugschneise Alsterdorf/Barmbek geht die Berechnung
davon aus, dass diese Route praktisch nicht benutzt würde.
- Die Berechnung geht davon aus, dass sich die
Piloten an die Einflugschneisen halten. Dies ist allerdings - aufgrund
der weitgehend ausgelasteten Kapazität der Start- und Landebahnen
sowie der Auslagerung der Flugsicherung - nicht immer der Fall, so dass
auch nördlich / südlich der Zonen mit tw. erheblichem Fluglärm
gerechnet werden muss.
Karte zum Senatsbeschluss
Siedlungsbeschränkungen durch Fluglärm Hamburg (Klicken Sie die
Karte an, um sie größer zu sehen (150 kB)

Lärmzonen
nach dem Fluglärmgesetz
Über die Lärmzonen nach dem
Fluglärmgesetz sowie die Messstellen für Fluglärm des
Flughafens Hamburg gibt folgende Grafik Auskunft. Klicken Sie die Karte
an, um eine größere Auflösung zu sehen (143 kB).
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