Hier finden Sie aktuelle Nachrichten über Fluglärm, Flughafen-Projekte, Entwicklung der legislativen Aktivitäten, Rechtsprechung und Aktionen unserer Mitglieder
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Am Montag, 20.01.20 beginnt im OVG Berlin ein mehrtätiges Gerichtsverfahren gegen den Ausbau des Flughafens BER. Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind zwei Planänderungsbeschlüsse, die von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, kurz LuBB, wunschgemäß abgenickt wurden.
Die 27. Änderung ermöglicht es, neben dem neuen Hauptterminal den jetzigen Flughafen Schönefeld (ohne harten Schnitt) noch temporär weiter zu betreiben. Er hat Kapazität für 13 Millionen Passagiere pro Jahr. Die 31. Änderung bereitete den Weg für das im Bau befindliche Terminal T2 neben dem zentralen Empfangsgebäude des BER. Jahreskapazität: sechs Millionen Fluggäste.
Die Flughafengesellschaft FBB hätte das zentrale Terminal größer bauen dürfen, der Planfeststellungsbeschluss gab es durchaus her. Doch sie nutzte die Chance nicht und ließ nebenan Parkhäuser errichten.
Der BER-Planfeststellungsbeschluss sei für den Flughafen kein Freibrief, sich unbegrenzt zu erweitern, mahnte Christine Dorn, Vorsitzende des BVBB. Offenbar folgten die Flughafengesellschaft und die Behörde einer „Salamitaktik”, möglichst ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung scheibchenweise immer neue Erweiterungen zu verwirklichen. Dabei habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil von 2006 eindeutig darauf hingewiesen, dass ein BER mit einer jährlichen Kapazität von 60 Millionen Fluggästen an diesem Standort nicht genehmigungsfähig wäre. Leidtragende seien deswegen erneut die Anwohner.
Der Arbeitskreis Luftverkehr im Deutschen Naturschutzring (DNR), in dem verschiedene Umweltverbände und Initiativen zusammenarbeiten, hat das beigefügte Schreiben an alle Mitglieder des interfraktionellen parlamentarischen Arbeitskreis „Fluglärm” im Bundestag gesendet. Das Schreiben enthält die Kernforderungen von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Naturschutzbund Deutschland, Verkehrsclub Deutschland sowie des Dachverbandes DNR an eine Novellierung des Fluglärmgesetzes.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm organisierte auch 2019 wieder eine weitere Folge aus der Seminarreihe „Fluglärmbekämpfung”. Nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung, bei der der langjährige Präsident Helmut Breidenbach aus gesundheitlichen Gründen zurücktrat und Carl Ahlgrimm als neuer Präsident gewählt wurde, befasste man sich kritisch mit dem Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm an den Deutschen Bundestag, der seit Januar 2019 vorliegt.
Weitere Informationen, Tagesordnung und Download der Präsentationen - (interner Link) -
Die Weltgesundheitsorganisation hat am 10. Oktober 2018 neue Leitlinien für Umgebungslärm veröffentlicht. Ziel der Leitlinien ist es, der Politik in Europa klare Empfehlungen für den Schutz der Gesundheit abzugeben. Für Fluglärm empfiehlt die WHO, dass der Dauerschallpegel (Lden) am Tag auf weniger als 45 dB und in der Nacht auf weniger als 40 dB (Lnight) reduziert werden sollte, weil Fluglärm oberhalb dieser Werte mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen bzw. mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist. Nähere Informationen, inklusive einer Zusammenfassung auf deutsch, finden Sie nachfolgend:
Weitere Infos auf den Seiten der WHO - (externer Link) -
Am 21.9.2018 entscheidet das Plenum des Bundesrates über den Antrag der drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen für ein Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (Bundesratsdrucksache 550/15). Die Vorsitzenden der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen haben alle Ministerpräsidenten angeschrieben und um Unterstützung für diese Bundesratsinitiative geworben. Das Schreiben von BVF und ADF finden Sie hier zum Herunterladen.
Schreiben von BVF und ADF an die Ministerpräsidenten - PDF -
Die hier vorliegende Stellungnahme der BVF zum Entwurf des Berichts nach § 2 Absatz 3 Fluglärmgesetz (Az. IG I 3 - 50113/7) wurde am 18. Mai 2018 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) versandt. Die BVF teilt nicht die positive Würdigung des Fluglärmgesetzes aus dem Jahr 2007 als fortschrittliches Gesetz im Berichtsentwurf vom 04.04.2018 des Bundesumweltministeriums. Das Gesetz orientiert sich mehr an den Interessen der Luftverkehrswirtschaft als an den Interessen der Lärmbetroffenen. In der mehrjährigen Auseinandersetzung mit mehreren Gesetzentwürfen wurden die Ansprüche an den Lärmschutz aufgrund des Drucks der Luftverkehrslobby immer weiter heruntergeschraubt.
Das Fluglärmgesetz aus dem Jahr 2007 regelt im Wesentlichen lediglich Ansprüche auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz, Ansprüche auf die Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs im direkten Flugplatzumfeld sowie bestimmte bauliche Nutzungsbeschränkungen. Die Lärmwerte des Fluglärmschutzgesetzes orientieren sich nicht an den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. Die wesentliche Zielsetzung des Fluglärmgesetzes, gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen und künftige Lärmkonflikte zu vermeiden, wird nicht erreicht. Infolgedessen nimmt das Fluglärmgesetz erhebliche Belästigungen der Anwohnerinnen und Anwohner von Flughäfen bewusst in Kauf und kann gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht vermeiden.
Aus Sicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) müssen beide Gesetze zum Schutz vor Fluglärm, das Luftverkehrsgesetz sowie das Fluglärmgesetz und dessen untergesetzlichen Regelwerke, grundlegend reformiert werden. Die BVF unterstützt ausdrücklich die Forderung des Umweltbundesamtes (Fluglärmbericht 2017) nach einem übergeordneten Konzept, welches auch andere rechtliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das Luftverkehrsgesetz, in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbezieht.
BVF-Stellungnahme zum BMU-Entwurf eines Fluglärmberichtes der Bundesregierung - PDF -
Das Umweltbundesamt hat aktuell das vom Öko-Institut erstellte Gutachten zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes unter dem Titel „Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm“ veröffentlicht (siehe Link).
Ziel des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) ist es, die Bevölkerung in der Umgebung von Flugplätzen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigung durch Fluglärm zu schützen. Das Erreichen der Schutzziele soll insbesondere durch baulichen Schallschutz und baulichen Nutzungsbeschränkungen sichergestellt werden. Durch die Novelle von 2007 wurde das FluLärmG in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und den gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz angepasst. Dies geschah vornehmlich durch eine Absenkung der gestaffelten Schwellenwerte für Schallpegel, welche die verschiedenen Lärmschutzzonen und die entsprechenden Rechtsfolgen nach FluLärmG definieren. Die Überprüfung dieser Werte ist im Gesetz selbst vorgesehen. Demnach erstattet die Bundes-regierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung dieser Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik (der sogenannte Fluglärmbericht 2017). Im Rahmen der Vorbereitung dieses Berichts der Bundesregierung ermittelte dieses Forschungsvorhaben den Umsetzungsstand und die Auswirkungen des FluLärmG sowie die Entwicklung der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik seit 2007 und deren Relevanz für das FluLärmG. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde zudem eine Online-Befragung zum FluLärmG durchgeführt, die sich auch umfassender dem Thema Fluglärm widmet. Der Forschungsbericht stellt die in diesem Rahmen erhobenen Erfahrungen, Einschätzungen und Vorschläge der relevanten Akteure dar.
UBA-Texte: Weiterentwicklung rechtliche Regelungen zum Schutz vor Fluglärm - PDF -
Die Kommission der EU führt aktuell eine Konsultation zur Richtlinie über Flughafenentgelte durch, an der sich jeder Bürger beteiligen kann. Die BVF regt an, sich mit folgenden Punkten einzubringen:
Die BVF wird sich als im Transparenzregister registrierter Verband auch an der Konsultation beteiligen.
Das aktuelle Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) wurde 2007 in Kraft gesetzt - eine Evaluierung des Geetzes sollte zehn Jahre später erfolgen. Nunmehr hat das federführende Bundesumweltministerium einen Entwurf für einen Bericht der Bundesregierung an den Bundestag im Rahmen dieser Evaluierung vorgelegt. Dieser ist am 10.4.2018 den Umwelt- und Luftverkehrsverbänden für die Erarbeitung von Stellungnahmen zugegangen. Danach wird er in die interministerielle Abstimmung gehen, bevor der Bundestag dann über eine Novellierung beschließt.
Vorgeschlagen wird in dem Entwurf u. a., dass die Grenzwerte für die Einrichtung von passivem Schallschutz durchgehend um 2 dB gesenkt werden sollen. Nach der erneuten Brechnung der Lärmschutzzonen soll der daraus resultierende passive Schallschutz schneller umsetzt werden. Empfohlen wird zudem die Einführung eines wirkungsbezogenen Schutzkriteriums zur Abgrenzung der Nachtschutzzonen. Der bauliche Schallschutz für Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und Krankenhäuser soll erweitert werden. Die Toleranzmarge von 5 dB zur Berücksichtigung von früher durchgeführten Schallschutzmaßnahmen soll entfallen. In der Nachtschutzzone ziviler Flughäfen sollen künftig die Erstattungsansprüche auf Be- und Entlüftungsanlagen ausgedehnt werden und auch neuartige technische Lösungen zugelassen werden.
In der unten dargestellten Tabelle ist die Entwicklung der Flugbewegungen der zwölf wichtigsten deutschen Flughäfen ersichtlich. In den Zeilen unter den Flugbewegungen sind in Klammern die Nachtflugbewegungen, soweit verfügbar, angegeben. Diese Information können Sich sich auch als PDF-Datei herunterladen.
Flughafen | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | Veränderung zum Vorjahr |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Frankfurt/Main (Fraport) | 487.162 | 482.242 | 472.692 | 469.026 | 468.153 | 462.885 | -1,1 % |
Nachtflüge | (45.942) | (36.852) | (32.349) | (31.250) | (31.013) | (31.290) | 0,9 % |
München II | 409.956 | 398.039 | 381.951 | 376.678 | 379.911 | 394.430 | 3,8 % |
Nachtflüge | (23.462) | (22.630) | (21.170) | (20.991) | (21.577) | (23.624) | 9,5 % |
Berlin (Tegel + Schönefeld) | 242.961 | 242.872 | 240.031 | 252.521 | 260.610 | 282.060 | 8,2 % |
Nachtflüge | (15.279) | (15.367) | (15.368) | (16.283) | (17.225) | (20.432) | 18,6 % |
Düsseldorf | 242.961 | 217.202 | 210.825 | 210.720 | 210.208 | 217.575 | 3,5 % |
Nachtflüge | (9.723) | (10.188) | (9.591) | (10.523) | (11.147) | (11.537) | 3,5 % |
Hamburg | 158.096 | 152.896 | 143.801 | 153.879 | 158.398 | 160.643 | 1,4 % |
Nachtflüge | (5.155) | (5.368) | (5.385) | (6.547) | (6.962) | (7.235) | 3,9 % |
Stuttgart | 136.580 | 131.524 | 124.588 | 124.452 | 130.491 | 129.704 | -0,6 % |
Nachtflüge | (1.385) | (1.357) | (8.186) | (8.479) | (8.800) | (8.520) | 3,2 % |
Köln/Bonn | 130.921 | 125.335 | 120.385 | 123.241 | 128.616 | 136.905 | 6,5 % |
Nachtflüge | (34.051) | (35.463) | (35.043) | (36.272) | (37.289) | (40.360) | 8,2 % |
Hannover | 80.699 | 80.128 | 76.060 | 76.031 | 75.695 | 75.711 | 0,0 % |
Nachtflüge | (10.857) | (11.219) | (11.016) | (11.006) | (12.036) | (12.934) | 7,5 % |
Nürnberg | 67.717 | 64.375 | 62.639 | 61.257 | 60.117 | 59.602 | -0,9 % |
Nachtflüge | (6.355) | (6.816) | (6.241) | (6.752) | (6.880) | (6.737) | 2,0 % |
Leipzig/Halle | 64.097 | 62.688 | 61.688 | 63.569 | 65.061 | 64.492 | -0,9 % |
Nachtflüge | (23.462) | (22.630) | (21.170) | (20.991) | (21.577) | (23.624) | 3,6 % |
Bremen | 45.412 | 44.737 | 44.263 | 45.987 | 42.263 | 40.687 | -3,7 % |
Nachtflüge | |||||||
Münster/Osnabrück | 40.543 | 34.112 | 32.849 | 34.844 | 33.515 | 34.479 | 2,9 % |
Nachtflüge |
Flugbewegungen an den zwölf wichtigsten internationalen deutschen Verkehrsflughäfen 2011-2016 - PDF -
Nächtliche Flugbewegungen an den zehn größten deutschen Verkehrsflughäfen - PDF -