Mitglied der BVF werden
Mitglied können Personen und Personenvereinigungen (Vereine, Gemeinden und andere Körperschaften, Schutzvereinigungen etc.) werden.
Bitte versehen Sie Ihren Aufnahmeantrag mit einer Begründung einschließlich einer ausführlichen Schilderung der örtlichen Gegebenheiten
(und bei Schutzvereinigungen eine Kopie der Satzung). Den Antrag senden Sie bitte per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle der BVF (E-Mail: geschaeftsstelle -at- fluglaerm.de).
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Stimmberechtigt sind nur juristische Personen und Personenvereinigungen.
Bitte füllen Sie alle mit einem *) gekennzeichneten Eingabefelder aus.
Nutzen Sie die Vorteile als Mitglied der BVF:
- Zugang zu interessantem und wichtigem Informationsmaterial: Fluglärm und Entwicklung des Luftverkehrs (national und international).
- Zugang zu Experten auf dem Gebiet der Auseinandersetzung mit Behörden und Betreibern des Luftverkehrs.
- Kontakte zur Regierung, Ministerien und Behörden, Einbindung in Gesetzesarbeiten.
- Ständige Pressearbeit und Erstellung von Merkblättern zu Fluglärm- und Luftverkehrsthemen.
- Kontakte zu Sachverständigen und Experten zur Lärmmessung und Lärmsimulation (Lärmgutachten).
- Kontakte zu in Fluglärm und Planfeststellungsverfahren erfahrenen Juristen.
- Facharbeiten und Auskunftsstelle für Betroffene Mitglieder der BVF.
- Betreuung der Mitglieder, Seminare, Rundschreiben, Erfahrungsaustausch der Mitglieder.
- Webspace für einen Internet-Auftritt der Mitglieder auf unserem Webserver.
Zum Herunterladen und Ausdrucken: