Nachdem 2007 das neue Fluglärmgesetz verabschiedet wurde, sind zunächst mit der AzB und im Sept. 2009 mit der Schallschutzverordnung zwei Rechtsverordnungen gefolgt. Als dritte entsteht gerade die Regelung zur Außenwohnbereichsentschädigung. Die Verordnungen enthalten einige Neuerungen. Für die Bundesvereinigung resultieren aus dem Gesetz neue Aufgaben. Derzeit werden an den Flughäfen die DES ermittelt und in den Fluglärmkommissionen behandelt. Im Umweltbundesamt laufen sie zur Berechnung der Lärmschutzzonen und der Kartographierung zusammen.
Schon sind auch Bestrebungen im Gang, das Fluglärmgesetz erneut zu verändern, dies betrifft die Behandlung des militärischen Fluglärms. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag eine Absichtserklärung abgegeben, den § 29 b LuftVG zu ändern, was in der Folge auf einen deutlich geringeren Schutz der Nacht hinausliefe.
Aus der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie in deutsches Recht resultieren die Erstellung von strategischen Lärmkarten (auch für Gebiete um Großflughäfen) und die Vorlage von Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. Die Erstellung der Lärmaktionspläne hat sich in vielen Regionen verzögert, und die Beteiligung der Öffentlichkeit steht meist noch an.
Diese Themen werden auch in den Beratungskommissionen nach § 32 b LuftVG auftauchen. Wir greifen diese in unserem Seminar auf und versuchen unseren Kommissionsmitgliedern und anderen Interessierten das notwendige Wissen, Ansatzpunkte für Lösungen wie auch Kontakte mit ebenso betroffenen Kollegen zu vermitteln.