Verlauf bisheriger Entscheidungen zum Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn

Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit von 0 bis 5 Uhr für den Passagierflug am Flughafen Köln/Bonn

Vorgeschichte

Das jetzt erneut am Flughafen Köln/Bonn zur Entscheidung anstehende Passagierflugverbot von 0 bis 5 Uhr ist eine noch immer ausstehende Abwägungsentscheidung aus dem Jahr 1997 im Rahmen der damaligen Verlängerung der Nachtflugregelung um 18 Jahre bis 2015.

Ausgangssituation

Am Flughafen Köln/Bonn galt eine Nachtflugregelung von 1992 bis 2002. Bereits 1995 drängte damals TNT auf eine vorzeitige Verlängerung und drohte ansonsten mit der Abwanderung nach Lüttich. Daraufhin veranstaltete der damalige NRW-Verkehrsminster Wolfgang Clement am 14.6.1996 eine öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss des Landtages am 14.2.1996 mit dem Ziel einer vorzeitigen Verlängerung der noch bis 2002 gültigen Nachtflugregelung.

Weiterer Ablauf

Kurz nach der Anhörung fordert der NRW-Landtag mit seinem Beschluss vom 19.6.1996 die Landesregierung auf, bei der Festlegung von Einzelinhalten einer neuen Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/Bonn eine Reihe von insgesamt 22 Punkten zu berücksichtigen.

Dieser Katalog beinhaltet als wichtige aktive Lärmschutzmaßnahmen

  • ein Verbot des Einsatzes der schwersten Frachtflugzeuge ab 340 Tonnen in der Nacht
  • ein Verbot des nächtlichen Passagierflugs von 0 bis 5 Uhr

Ziel war es, mit dem Verbot der schwersten Frachtflugzeuge die obersten Lärmspitzen abzuschneiden und mit dem Verbot der Passagierflüge die nächtlichen Flugbewegungen nicht noch zusätzlich auszuweiten.

Am 23.7.1997 lehnt der damalige Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann die Einführung dieser beiden Maßnahmen ab, weil sie gegen Art. 3 GG Gleichbehandlung verstoße. Gleichzeitig monierte er, dass man ihm das Ziel der Betriebsbeschränkung nicht mitgeteilt habe.

Am 27.7.1997 setzt NRW-Verkehrsminister Clement die neue Nachtflugregelung dennoch in Kraft und betont dabei, dass er überzeugt sei, dass er die Rechtsposition des Landes für richtig halte und die Position des Bundes nicht zu halten sei. Zuvor bezeichnete er die beiden ausstehenden Maßnahmen als einen „fairen Ausgleich“ für die gleich 18 (zuvor 10) Jahre gültige Nachtfluggenehmigung.

Die Nachtflugregelung formuliert für die beiden strittigen Verkehre ausdrücklich keinen Bestandsschutz und hat eine Öffnungsklausel für eine spätere Einführung der Beschränkungen.

Im weiteren Verlauf werden drei Rechtsgutachten u. a. vom Land an den Staatsrechtler Prof. Pieroth in Auftrag gegeben, der sich für die Möglichkeit der Umsetzung ausspricht. Der Flughafen legt ein gegenteiliges Gutachten vor.

Im Jahre 2000 befasst man seitens NRW über den BMV die EU-Kommission mit der Frage der Zulässigkeit der beiden Betriebsbeschränkungen und der Frage einer möglichen Diskriminierung eines Verkehrs. Von hier kommt keine klare Antwort – dazu müsse man einen richtigen Antrag stellen – dies wurde vom Land aber nicht getan.

Die Fluglärmkommission forderte mehrfach die Einführung der noch ausstehenden Maßnahmen, auch der Landtag in einem gemeinsamen Beschluss aller Parteien.

Durch die Urteile des BVerwG zum Nachtflug am Flughafen Leipzig/Halle (2007, 2008) kam die Diskussion erneut auf. Hier wurde in einer inzwischen zu Köln/Bonn vergleichbaren Verkehrssituation beschlossen, ein Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr für den Passagierflug einzuführen. Damit war gleichzeitig vom Obersten Gericht geklärt, dass dies keine Diskriminierung eines Verkehrs darstellt.

Zum gleichen Zeitpunkt kam die Diskussion über eine erneute vorzeitige Verlängerung der der bis 2015 geltenden Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/Bonn auf. Am 20.8.2007 stellt der Flughafen den Antrag auf eine vorzeitige Verlängerung der Nachtflugregelung. Vermutlich um den Auswirkungen des Urteils zum Flughafen Leipzig/Halle zuvorzukommen und zudem um FedEx zu einem Umzug vom Flughafen Frankfurt nach Köln/Bonn zu bewegen, wurde die Nachtflugregelung vom damaligen NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke ohne jede Form der Abwägung oder einer angemessenen Anhörung im Handstreich bis 2030 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt hätte weitgehend problemlos das nächtliche Passagierflugverbot von 0 bis 5 Uhr eingeführt werden können. Auch der NRW-Landtag hatte im Juli 2007 erneut einen Entschließungsantrag für die Einführung der nächtlichen Kernruhezeit für den Passagierflug beschlossen.

Im Juli 2010 vereinbarte die neue rot/grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Umsetzung des nächtlichen Passagierflugverbots von 0 bis 5 Uhr. Der weitere Verlauf mit dem vor wenigen Wochen vom NRW-Verkehrsministerium beim BMVBS aktuell vorgelegten Antrag auf Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit von 0 bis 5 Uhr ist ja bekannt.

Bei der obigen Darstellung handelt es sich um eine Kurzfassung – den genauen zeitlichen Ablauf, wie auch die wesentlichen Beschlusstexte sind in einem weiteren Papier „Beschlüsse zum Nachtflug“ detailliert aufgeführt.

Helmut Breidenbach