Hier finden Sie ältere Nachrichten über Fluglärm, Flughafen-Projekte, Entwicklung der legislativen Aktivitäten, Rechtsprechung und Aktionen unserer Mitglieder
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„Ultrafeinstaubbelastung durch den Flugverkehr” war ein Thema, welches auch auf der Fortbildungsveranstaltung am 4. November 2017 erörtert wurde. Ultrafeinstäube entstehen praktisch ausschließlich bei Verbrennungsprozessen. Je besser die Verbrennung, desto feiner die dabei entstehenden Partikel. Im Triebwerk eines Flugzeugs haben wir eine sehr gute Verbrennung, wodurch die Partikel praktisch ausnahmslos kleiner als 30 Nanometer sind. Das folgende kurze Video des WDR stellt die Wirkung dieser ultrafeinen Partikel auf die menschliche Gesundheit sehr gut dar.
Am 3. November feierte die Bundesvereinigung in Frankfurt ihr 50jähriges Bestehen. Am Folgetag waren die Mitglieder der Fluglärmkommissionen zu einer weiteren Fortbildungsveranstaltung eingeladen. Für Mitglieder der Bundesvereinigung sind die auf der Fortbildungsveranstaltung gezeigten Präsentationen im internen Bereich verfügbar.
Programmübersicht beider Veranstaltungstage und Download der Präsentationen - (interner Link) -
Unter reger Teilnahme zahlreicher Fachleute aus den umliegenden Kommunen und Kreisen kamen am 13. September auf Einladung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt (KAG) Experten, Fachplaner, Politiker sowie Vertreter des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt und des Flughafenbetreibers Fraport zusammen. Sie diskutierten über ein drängendes Problem im Umfeld des Frankfurter Flughafens: die ständig wachsende Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig bestehenden Bauverboten und Siedlungsbeschränkungen.
Eine klare Antwort, wie man den Konflikt zwischen Siedlungsdruck und vorsorgenden Lärmschutz lösen kann, wurde leider nicht gegeben.
Nähere Informationen mit Links zu den Präsentationen - (externer Link) -
Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. führt eine Evaluation des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Bundes im Auftrag des Umweltbundesamtes durch. Dadurch soll analysiert werden, ob die gesetzlichen Ziele des UIG, einen freien Zugang zu Umweltinformationen und eine aktive Verbreitung von Umweltinformationen zu ermöglichen, in der Praxis erreicht werden. Die Beantwortung der Onlineumfrage erfolgt anonym und eine spätere Rückverfolgung ist ausgeschlossen. Die Umfrage ist bis zum 30. September 2017 freigeschaltet und bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Juli 2017.
Es sind alle Bürger eingeladen, ihre Erfahrungen zur Nutzung des Umweltinformationsgesetzes in einer kurzen Online-Umfrage in die Evaluation einzubringen. Weitere Informationen zu dem Projektkonsortium sowie dem Projektverlauf - (externer Link) - finden Sie auf den Seiten des Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. Diese Evaluation ist unter der Online-Plattform www.fragdenstaat.de freigeschaltet.
Evaluation des Umweltinformationsgesetzes des Bundes im Auftrag des UBA - (externer Link) -
Nach dem FluglärmG von 2007 muss die Bundesregierung erstmals 2017 und dann alle weiteren zehn Jahre dem Deutschen Bundestag einen Bericht über dieses Gesetz vorlegen. Dabei sollen insbesondere die Schutzzonenwerte der Lärmschutzbereiche an den Flughäfen unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet werden.
In einem ersten Schritt hat das Umweltbundesamt einen ausführlichen Bericht über das Gesetz vorgelegt, der dann in eine Vorlage des Umweltministeriums münden wird. Dieser geht danach in eine interministerielle Abstimmung. Den Bericht des UBA finden Sie unter:
Umweltbundesamt: Fluglärmbericht 2017 - (externer Link) -
Analog zu ähnlichen Berichten an anderen Flughäfen hat der Flughafen München jetzt auch eine Echtzeitmessungen zu einzelnen Luftschadstoffen (NO2 und NO) ins Internet gestellt. Das Luftgütemonitoring können Sie auf auf der Internetseite des Flughafens München abrufen:
Luftgüte-Monitoring Flughafen München - (externer Link) -
Am 28. Juni 2017 haben die Bundesvereinigung gegen Fluglärm und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) ihre Forderungen anlässlich der Bundestagswahl im Rahmen eines parlamentarischen Abends in Berlin vorgestellt. Die Parteien in Berlin sind gerade mit Fleiß dabei, ihre Programme für die kommende Legislaturperiode festzulegen. Dass dabei diesmal der Schutz vor Fluglärm endlich massiv Berücksichtigung finden muss, darüber waren sich alle Teilnehmer von Behörden, Kommunen und Bundestag beim Parlamentarischen Abend der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) am 28. Juni in Berlin einig. Die gemeinsame Presseerklärung der BVF und der ADF sowie die aktuellen Forderungen von BVF und ADF finden Sie hier:
11-Punkte-Forderungskatalog der BVF zur Bundestagswahl am 24.9.2017 - PDF -
Ausführliches Dokument mit Forderungen der BVF für einen besseren gesetzlichen Schutz vor Fluglärm - PDF -
Das ADF-Dokument Aktuelle Anforderungen an einen verbesserten Schutz vor Fluglärm - PDF -
Pressemitteilung der BVF und der ADF zur Bundestagswahl vom 28.06.2017 - PDF -
Das Bundeskabinett hat am 15. Februar auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Verbesserungen gibt es Insbesondere bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen, Bürger und Verbände können die UVP-Unterlagen künftig über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder einsehen. Gleichzeitig werden die Vorschriften des UVP-Gesetzes neu gegliedert und klarer gefasst. Dadurch wird eine Umgehung der UVP durch die sogenannte „Salamitaktik“ verhindert.
Pressemitteilung des BMUB - (externer Link) -
Regierungsentwürfe für gesetzliche Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung - (externer Link) -
Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag des Hessischen Umweltministeriums erstellt und befasst sich u. a. mit der Frage, wie festgesetzte ruhige Gebiete bei Flugroutenänderungen zu berücksichtigen sind. Sie finden es auf den Seiten des Hessischen Umweltministeriums:
Laut dem Gutachten des Umweltbundesamt beliefen sich die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland im Jahr 2012 auf über 57 Milliarden Euro. Durch die Energiesteuerbefreiung des Kerosins und durch die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge liegen die anteiligen umweltschädlichen Subventionen für den Luftverkehr bei etwa 11,8 Milliarden Euro für das Jahr 2012. Das Gutachten ist auf den Internetseiten des UBA verfügbar:
Umweltbundesamt: Umweltschädliche Subventionen in Deutschland 2016 - (externer Link) -
Direkter Link auf das Gutachten des Umweltbundesamts - PDF -
Die EU-Kommission hat im Jahr 2016 untersucht, ob die Umgebungslärm-Richtlinie geeignet ist, das Problem des Umgebungslärms anzugehen und einen Mehrwert gegenüber einzelstaatlichem Vorgehen bietet. Auf der Seite der EU-Kommission können Sie der Studie in Englisch abrufen. Eine deutsche Zusammenfassung ist hier und auf der Seite der EU-Kommission als PDF abrufbar.
Ergebnisse der Evaluation der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (englisch) - (externer Link) -
Deutsche Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation der EU-Umgebungslärm-Richtlinie - PDF -
Im Auftrag des Umweltbundesamtes liegt nun mehr ein Gutachten über Bewertungsverfahren für die Änderung von Flugrouten vor. Flugrouten können für die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner erhebliche Lärmauswirkungen haben. Es ist deshalb wichtig, eine lärmwirkungsgerechte Beurteilung der Flugrouten vorzunehmen. Hierfür wurde in einem Forschungsvorhaben ein Bewertungsverfahren entwickelt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gutachten selbst unter dem folgenden Link:
Bewertung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten - (externer Link) -
Im Auftrag des UBA erstellt das Ökoinstitut aktuell ein Evaluierungsgutachten zum Fluglärmgesetz. Dazu wurden verschiedene Akteure befragt. Die Stellungnahme der BVF können Sie unter dem folgenden Link abrufen.
Evaluierungsgutachten zum Fluglärmgesetz - Stellungnahme der BVF - PDF -
Hessische Behörden veranlassen Messung von Ultrafeinstaub in der Umgebung des Frankfurter Flughafens. Dazu will das Land Hessen Messgeräte anschaffen, um mehr über das Thema Feinstaub zu erfahren. Eine langjährige Forderungen der Flughafenausbaugegner wird somit erfüllt, die Belastung der Bevölkerung mit Ultrafeinstäuben zu untersuchen. Nicht gelöst ist damit das Problem der fehlenden Grenzwerte und damit der rechtlichen Anforderungen. Bislang ist wenig bekannt über die Wirksamkeit, was Feinstaubpartikel langfristig anrichten können. Insofern ist es zu begrüßen, dass sich das Land Hessen mehr diesem unerforschten Umweltgift widmet.
Dem Ultrafeinstaub auf der Spur (Online-Artikel in der Frankfurter Rundschau) - (externer Link) -
In Hamburg wurde die Stelle der Fluglärmschutzbeauftragten erstmalig gesetzlich im so genannten Fluglärmschutzbeauftragtengesetz verankert. Mit der gesetzlichen Verankerung wird die Position der Fluglärmschutzbeauftragten maßgeblich gestärkt. Damit hat Hamburg als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage der Arbeit der Fluglärmschutzbeauftragten geschaffen.
Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt: Fluglärmschutzbeauftragtengesetz - (externer Link) -
Der Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) trauert um den langjährigen Vorsitzenden der Frankfurter Fluglärmkommission Richard Müller, der im Alter von 86 Jahren in Offenbach verstorben ist. Richard Müller war ebenso wie der Ehrenpräsident der BVF, Prof. Dr. Kurt Oeser, schon seit Ende der 60ziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts aktiv gegen die Fluglärmbelastungen des Frankfurter Flughafens.
Nachruf für Richard Müller - (interner Link) -
Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg, wonach es nicht genügt, einen Zuluftlüfter zu installieren, sondern auch eine Abluftplanung erfolgen muss, ist relevant auch für Fälle, in denen die Schallschutzverordnung angewandt wird.
Weitere Informationen zum Urteil finden sie unter dem folgenden Link:
In einer neuen Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) soll untersucht werden, wie der kindliche Schlaf durch Fluglärm beeinflusst wird.
Dafür sollen insgesamt 50 Kinder im Umkreis des Flughafens Köln/Bonn an der Studie teilnehmen. Die Untersuchungen werden zu Hause vorgenommen, also nicht unter künstlichen Bedingungen im Schlaflabor. Die Studie wird von Juni bis Oktober in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt, die Ergebnisse sollen nicht vor 2018 vorliegen.
Weitere Informationen zur Studie finden sie unter dem folgenden Link:
Eine „Neue Fluglärmsynopse“ in englischer Sprache von Kaltenbach, Maschke, Niemann, Führ und Heß zeigt, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse speziell beim nächtlichen Fluglärm keinen Zweifel an dessen Gesundheitsschädlichkeit lassen und bei der anstehenden Überarbeitung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG dringender Handlungsbedarf besteht. Noch nicht berücksichtigt sind allerdings mit Ausnahme des Lernmoduls die Ergebnisse der NORAH-Studie.
Health Impairments, Annoyance and Learning Disorders Caused by Aircraft Noise - (externer Link) -
Am 14.4.2016 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 9.12.2015 mit einer kleinen Änderung in § 8 (Streichen vom "schutzürdig" ) verabschiedet. Zuvorgegangen war am 24.2.2016 eine Anhörung von Sachverständigen im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Redebeiträge der Sachverständigen und das Protokoll der Anhörung sowie den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 15. Änderung des Luftverkehrsgesetzes finden Sie unter den hier angeführten Links:
Redebeiträge der Sachverständigen und das Protokoll der Anhörung - (externer Link) -
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 15. Änderung des Luftverkehrsgesetzes - (externer Link) -
Der Vorstand hatte zum 16. April 2016 zur alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung einberufen. Einstimmig in ihrem Amt wurden Helmut Breidenbach aus Potsdam als Präsident und Dr. Berthold Fuld aus Bad Homburg als Vizepräsident bestätigt. Als neue Vizepräsidenten wurden Helmar Pless und Rainer Teschner-Steinhardt gewählt. Die Mitgliederversammlung dankte dem früheren langjährigen Vizepräsidenten Prof. Dr. Lutz Eiding aus Hanau, der aus dem Vorstand ausschied.
Den Tätigkeitsbericht finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich - hier -
Nach zwei Jahren lud die Bundesvereinigung gegen Fluglärm zu einer weiteren Fortbildungsveranstaltung nach Frankfurt am Main ein. Auf einer sehr gut besuchten Fortbildungsveranstaltung beschäftigte man sich mit der Erstellung eines Luftverkehrskonzepts für Deutschland wie auch mit den Ergebnissen der NORAH-Studie. Neben weiteren Themen wurden auch die Subventionen im Luftverkehr – insbesondere für die Regionalflughäfen - angesprochen.
Im Auftrag der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in Brandenburg hat Prof. Thießen von der TU Chemnitz eine Studie zu Flughafenentgelten insbesondere der Berliner Flughäfen erarbeitet. Kernaussage ist, dass die Flughafenentgelte in Berlin ungewöhnlich niedrig sind und dadurch eine Subventionierung erfolgt, eine Steigerung ist geboten.
Studie „Flughafenentgelte - Situation, Probleme, Änderungsvorschläge” - (externer Link) -
Präsentation „Entgeltpolitik von Flughäfen” - (externer Link) -
Die EU Kommission hat eine neue öffentliche Konsultation zur Eindämmung der Auswirkungen der internationalen Luftfahrt auf den Klimawandel gestartet. Alle Bürger und Organisation sind aufgerufen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Alle Informationen sowie der Fragebogen sind bisher nur auf Englisch einzusehen. Die Konsultation endet am 30. Mai 2016. Bis dahin folgen weitere Informationen.
Consultation on market-based measures to reduce the climate change impact from international aviation - (externer Link) -
Fragebogen zur öffentlichen Konsultation (in Englisch) - (externer Link) -
Das BMVI hat den Abschlussbericht „Grundlagenermittlung für ein Luftverkehrskonzept der Bundesregierung” veröffentlicht. Auftragnehmer war ein Konsortium aus sechs Beratungsunternehmen unter Leitung der DIW ECON GmbH. In Kürze sollen auch die Ergebnisse der vier dem Abschlussbericht zugrunde liegenden Arbeitspakete zur Markt- und Wettbewerbsanalyse der Deutschen Luftfahrt veröffentlicht werden.
Wir kritisieren insbesondere die nur rudimentär vorgenommene Betrachtung der Umweltauswirkungen des Luftverkehrs. So wird das Thema (Flug)Lärm auf nur einer Seite in trivialer und nahezu beschämender Weise abgehandelt. Bislang wurde seites des BMVI versucht, die Umweltauswirkungen des Flugverkehrs klein zu reden, während die vermeintlichen Vorteile aufwändig quantifiziert wurden. Gleiches wäre für die Umweltauswirkungen mit nur geringem Mehraufwand auch möglich gewesen. Wird der eingeschlagene Weg bei der Erarbeitung des Luftverkehrskonzepts weiterverfolgt, verkommt es zu einem eindimensionalen Luftverkehrsförderungs-Konzept und ist letztlich wertlos.
Die Auswahl der erarbeiteten 20 Vorschläge erfolgte ohne ausgewogene und damit fachlich fundierte Beurteilungsgrundlage. Den Abschlussbericht können Sie nachfolgend abrufen:
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 1.12.2015 entschieden, dass die Luftverkehrsteuer mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Zuvor hatten sich bereits das Hessische Finanzgericht und das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtskonformität der Luftverkehrsteuer befasst. Lesen Sie dazu auch das Urteil des Bundesfinanzhofs und die dazugehörige Pressemitteilung:
Urteil des BFH zur Luftverkehrsteuer vom 1.12.2015 - (externer Link) -
Pressemitteilung des BFH vom 2.3.2016 zum Urteil zur Luftverkehrsteuer - (externer Link) -
Am 24.2.2016 führt der Verkehrsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes durch, zu der mehrere Sachverständige eingeladen sind. Den Gesetzesentwurf und die schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen können Sie unter folgendem Bundestag-Link abrufen:
Weitere Infos unter dem Bundestag-Link - (externer Link) -
Am 27.11.2015 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen für ein Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (Bundesratsdrucksache 550/15). Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm” begrüßen diese Bundesratsinitiative. Gerade hat uns die Lärmwirkungsstudie NORAH vor Augen geführt, dass dauerhafter Fluglärm erhebliche Verschlechterungen der Gesundheit der Menschen bedingt. Damit hat die Studie erneut den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Menschen vor Fluglärm aufgezeigt. Zwar bleibt der aktuelle Entwurf aus Sicht des Fluglärmschutzes hinter dem Entwurf aus dem Jahr 2013 zurück, dennoch weist die neue Bundesratsinitiative einige wichtige Fortschritte auf.
Am 24. November informierte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) über die Fortsetzung von zwei Forschungsvorhaben zur Reduzierung von Fluglärm. Die ein bzw. drei Jahre dauernden Forschungsprojekte werden vom Forum Flughafen und Region (FFR) mit insgesamt 950.000 Euro gefördert. Im Auftrag des Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) wird das DLR voraussichtlich im Spätsommer 2016 ein Piloten-Assistenzsystem für ein lärmoptimiertes Anflugverfahren im Regelbetrieb des Flughafens Frankfurt testen. Außerdem untersucht das DLR in einem weiteren Forschungsprojekt, wie sich der segmentierte Anflug zur Lärmentlastung von dichtbesiedelten Siedlungsschwerpunkten, von den verkehrsarmen Randzeiten auf weitere Tageszeiten mit mehr Flugverkehr übertragen lässt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auf den Seiten des DLR - (externer Link) -
Die NORAH-Studie wurde auf der ICANA 2015 (12. - 13. November 2015) von den Wissenschaftlern ausführlich vorgestellt. Die gesamte Konferenz ist in Form einer Videodokumentation, auf der auch die einzelnen Präsentationen jeweils eingeblendet sind, abrufbar. Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD) hat dabei besonders relevante Passagen hervorgehoben.
Videodokumentation auf den Seiten des Umwelt- und Nachbarschaftshaus - (externer Link) -
Videodokumentation auf den Seiten des Deutscher Fluglärmdienst e.V. - (externer Link) -
Am 6. November befasst sich der Bundesrat mit den Empfehlungsbeschlüssen der Ausschüsse des Bundesrates zum Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. In einer gemeinsamen Stellung appellieren die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Verkehrsclubs Deutschland (VCD) an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, dass diese Novelle des Luftverkehrsgesetzes zu einer umfassenden Reform im Interesse der zahlreichen von Fluglärm betroffenen Menschen in Deutschland genutzt werden sollte.
Gemeinsame Stellungnahme von BVF, ADF, BUND und VCD zur 15. Novelle des Luftverkehrsgesetzes - PDF -
Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates (Drs. 439/1/15) zur 15. Novelle des Luftverkehrsgesetzes - PDF -
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetz vorgelegt (Bundesratsdrucksache 439/15). Für den Schutz vor Fluglärm bringt diese 15. Novelle des LuftVG nicht allzu viel Fortschritte. Der Gesetzentwurf regelt lediglich die Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Falle einer wesentlichen baulichen Änderung oder eines Neubaus eines Flughafens oder Flugplatzes. Derartige wesentliche Änderungen bzw. Neubauten werden in den nächsten Jahrzehnten kaum noch vorkommen. Für die Vielzahl der aktuell von Fluglärm betroffenen Menschen ist damit nichts gewonnen. Die Bundesregierung will mit dieser Novelle offensichtlich das EU-Vertragsverletzungsverfahren abwenden, das seit Mai 2013 von der Europäischen Kommission gegen die Bundesregierung wegen unzureichender Anwendung des UVP-Rechtes bei der Festlegung von Flugrouten angestrengt worden ist.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm hat in ihrer Stellungnahme an die Bundesregierung dargestellt, dass diese halbherzige Novelle des Luftverkehrsgesetzes eine verpasste Chance darstellt, mit einer Neuregelung der Festlegung von Flugverfahren (Flugrouten) eine verbesserte Berücksichtigung von Fluglärmminderungspotentialen zu erreichen. Die Stellungnahme der BVF findet sich hier.
Stellungnahme der BVF zur 15. Novelle des Luftverkehrsgesetzes - PDF -
Zum Gesetzentwurf des Bundesrats - (externer Link) -
In der unten dargestellten Tabelle ist die Entwicklung der Flugbewegungen der zwölf wichtigsten deutschen Flughäfen ersichtlich. In den Zeilen unter den Flugbewegungen sind Nachtflugbewegungen in Prozent angegeben. Diese Tabelle können Sich sich auch als PDF-Datei herunterladen.
Flughafen | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | Veränderung zum Vorjahr | Veränderung zum Durchschnitt 2011-2013 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Frankfurt/Main (Fraport) | 464.432 | 487.162 | 482.242 | 472.692 | 469.026 | -0,8 % | -1,6 % |
Nachtflüge in Prozent | 10,0 % | 9,4 % | 7,6 % | 6,8 % | 6,7 % | ||
München II | 389.939 | 409.956 | 398.039 | 381.951 | 376.678 | -1,4 % | -4,6 % |
Nachtflüge in Prozent | 5,7 % | 5,7 % | 5,7 % | 5,5 % | 5,6 % | ||
Berlin (Tegel + Schönefeld) | 235.165 | 242.961 | 242.872 | 240.031 | 252.521 | 5,2 % | 5,1 % |
Nachtflüge in Prozent | 7,4 % | 6,3 % | 6,3 % | 6,4 % | 6,5 % | ||
Düsseldorf | 215.544 | 221.672 | 217.202 | 210.825 | 210.720 | 0 % | -7 % |
Nachtflüge in Prozent | 4,7 % | 4,0 % | 4,7 % | 4,6 % | 5,0 % | ||
Hamburg | 157.180 | 158.096 | 152.896 | 143.801 | 153.879 | 7,0 % | 0,6 % |
Nachtflüge in Prozent | 3,4 % | 3,3 % | 3,5 % | 3,7 % | 4,2 % | ||
Stuttgart | 137.800 | 136.580 | 131.524 | 124.588 | 124.452 | -0,1 % | -6,2 % |
Nachtflüge in Prozent | 1,1 % | 1,0 % | 1,0 % | 0,95 % | 1,0 % | ||
Köln/Bonn | 134.317 | 130.921 | 125.335 | 120.385 | 123.241 | 2,4 % | -3,5 % |
Nachtflüge in Prozent | 25,0 % | 26,0 % | 28,3 % | 29,1 % | 29,4 % | ||
Hannover | 75.725 | 80.699 | 80.128 | 76.060 | 76.031 | 0 % | -2,7 % |
Nachtflüge in Prozent | 13,5 % | 13,5 % | 17,4 % | 14,5 % | 14,5 % | ||
Nürnberg | 70.779 | 67.717 | 64.375 | 62.639 | 61.257 | -2,2 % | -7,7 % |
Nachtflüge in Prozent | 8,1 % | 9,4 % | 9,0 % | 10,0 % | 11,0 % | ||
Leipzig/Hallo | 62.247 | 64.097 | 62.688 | 61.688 | 63.569 | 3,0 % | 1,4 % |
Nachtflüge in Prozent | 47,7 % | 48,6 % | 48,4 % | 48,3 % | 47,2 % | ||
Bremen | 46.409 | 45.412 | 44.737 | 44.263 | 45.987 | 3,9 % | 1,7 % |
Nachtflüge in Prozent | 5,5 % | 4,5 % | 4,0 % | 4,0 % | 3,8 % | ||
Münster/Osnabrück | 38.309 | 40.543 | 34.112 | 32.849 | 34.844 | 6,1 % | -4,4 % |
Nachtflüge in Prozent | 11,9 % | 11,1 % | 9,5 % | 7,4 % | 4,0 % |
Flugbewegungen an den zwölf wichtigsten internationalen deutschen Verkehrsflughäfen (2010-2014) - PDF -
Nachtflugbewegungen an den größten deutschen Verkehrsflughäfen (2010-2014) - PDF -
Mit großer Trauer nimmt die Bundesvereinigung gegen Fluglärm Abschied von Oskar Vincenti. Er war bereits 1967 Gründungsmitglied des Verbands und damit ein Mann der ersten Stunde. Über zweieinhalb Jahrzehnte wirkte er in unserem Vorstand. Mit ihm verlieren wir eine der profiliertesten Persönlichkeiten Deutschlands im Kampf gegen Fluglärm. Unvergessen vor allem sein Engagement für die Anwohner rund um den Flughafen München, als Einzelperson und mit seiner Schutzgemeinschaft auch in langjährigen Gerichtsverfahren. Auch wenn seine Gesundheit in letzter Zeit etwas angegriffen war, imponierte immer noch seine Entschlossenheit, sein wacher Verstand und dazu eine gehörige Portion Humor. So möchten wir ihn auch in Erinnerung behalten und verneigen uns mit Respekt vor seiner Lebensleistung.
Grabrede für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm zum Tode von Oskar Vincenti - (interner Link) -
In einer aktuellen Studie setzen sich die Analysten der Deutschen Bank sehr kritisch mit Regionalflughäfen auseinander. Mit wenigen Ausnahmen waren die Jahresergebnisse der Regionalflughäfen in den letzten rd. zehn Jahren negativ. Die Hälfte der Regionalflughäfen hat seit 2005 noch nie einen Gewinn ausgewiesen. Die erhofften positiven Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft sowie der verkehrswirtschaftliche Nutzen sind gering.
Das gesamte Passagieraufkommen an den deutschen Regionalflughäfen sank von 2010 bis 2014 stetig. Im längerfristigen Vergleich lag es 2014 nur um knapp 5% über dem Niveau von 2005. Die Analysten sehen sich in ihrer Skepsis, die sie in einem Bericht von 2005 gegenüber Ausbauplänen an Regionalflughäfen geäußert haben, bestätigt.
Zum Artikel der Deutschen Bank - (externer Link) -
Der Artikel zum Download - PDF -
Mehr als andere Verkehrsträger wird die Luftfahrt subventioniert - vor allem durch Verzicht auf Kerosin- und Mehrwertsteuer. Als „größten energetischen Skandal der Gegenwart“ thematisiert ZEIT ONLINE diesen Fakt.
Zum Artikel „Die subventionierte Umweltsau“ in ZEIT ONLINE - (externer Link) -
Der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat am 4. März die Ergebnisse der Bedarfsprüfung zur Notwendigkeit eines dritten Terminals am Frankfurter Flughafen vorgestellt. Das Ergebnis der Bedarfsprüfung für Terminal 3 enthält deutliche Kritik an der Methodik der Intraplan Consult GmbH.
In der vorgestellten Bedarfsprüfung heißt es: In beiden Fraport-Gutachten fehlt der Nachweis, dass die verwendeten Modelle zumindest für die Vergangenheit nachprüfbar richtige Ergebnisse geliefert hätten. Diese so genannte Kalibrierung dient dazu nachzuweisen, dass ein Modell mit den bekannten (wirtschaftlichen) Kennzahlen aus der Vergangenheit (bspw. Ticket- und Ölpreis, BIP aus den Jahren 2010 – 2012) die weitere Entwicklung der Passagier- und Flugbewegungszahlen (hier: 2013 – 2014) zutreffend vorhergesagt hätte. Die Dokumentation der Kalibrierung fehlt in beiden Fraport-Gutachten, obwohl dies wissenschaftlicher Standard ist. Das Fehlen dieser Dokumentation nennen die qualitätssichernden Gutachter „unverständlich“ und „einer der größten Kritikpunkte beider Studien“.
Laut der Prognose der Intraplan Consult GmbH hätte das Passagieraufkommen 2014 ca. 73 Millionen Passagiere betragen müssen. Tatsächlich liegt es bei knapp 60 Millionen. Bei den prognistizierten Flugbewegungen fällt dieser Unterschied noch krasser ins Auge (Prognose: über 600 Tausend Flugbewegungen, Tatsächlich: 469 Tausend Flugbewegungen). Ungeachtet dieser offensichtlich ungenauen oder sogar falschen Prognose wird das zugrunde liegende Modell nicht korrigiert und prognostiziert ein Passagieraufkommen von über 85 Millionen Passagiere im Jahre 2030. Woher dieses Wachstum bei den derzeitigen erwarteten wirtschaftlichen Wachstumsraten kommen soll, bleibt dem kritischen Leser vorenthalten.
Auch in einer Studie aus dem Jahre 2014 zeigten Michael Hergert und Friedrich Thießen von der Universät Chemnitz, dass Luftverkehrsprognosen systematisch überschätzt wurden. In der Zusammenfassung der Studie heißt es: ... liegt die Vermutung nahe, dass im Rahmen der Genehmigungsgutachten die Worst-Case-Prognosen gezielt zuniedrig angesetzt werden (Unterschätzung), während die Planfallprognosen zu hoch angesetzt werden (Überschätzung), um das jeweilige Ausbauvorhaben in einem bedeutenderen Licht erscheinen zu lassen.
Zur Pressemitteilung des hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung - (externer Link) -
Präsentation Bedarfsprüfung Terminal 3 - (PDF - externer Link) -
Fehlprognosen im Luftverkehr - Eine neue Studie der TU Chemnitz - (PDF - nur für Mitglieder) -
Anläßlich des „Tags gegen Lärm“ organisieren die Bürgerinitiativen (gegen Verkehrslärm) am 29.04.2015 eine Sternfahrt nach Berlin. In Berlin findet an zentraler Stelle eine Kundgebung statt. In der Nähe des Bundestags wird es ein wichtiges Symposium zum Thema „Lärm“ geben. Neben einer Pressekonferenz sind Mahnwachen am Brandenburger Tor, am Alexanderplatz und an der Gedächtniskirche und evtl. am Verkehrsministerium geplant. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Anschreiben an die Bundesvereinigung.
Anschreiben an die Bundesvereinigung gegen Fluglärm - PDF -
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18. Dezember 2014 entschieden, dass lärmbelastete Nachbarn eines Flughafens gegen bauliche Erweiterungsmaßnahmen, die von der zuständigen Planfeststellungsbehörde mit einer „Unterbleibensentscheidung“ genehmigungsfrei gestellt wurden, vorgehen und gegebenenfalls die Stilllegung dieser Flächen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung verlangen können.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.2014 - (externer Link) -
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18. Dezember 2014 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur sogenannten „Müggelsee-Route“ bestätigt. Danach bedarf die Festsetzung von Flugrouten keiner Umweltverträglichkeitsprüfung.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.2014 - (externer Link) -
„Stop TTIP“ ist ein Bündnis von rund 250 Organisationen aus ganz Europa, welches das Ziel verfolgt, die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu verhindern. Beide Abkommen drohen, Demokratie und Rechtsstaat, Umwelt- und Verbraucherschutz zugunsten von Wirtschaftsinteressen auszuhebeln. Zum Beispiel sollen kanadische und US-amerikanische Firmen das Recht erhalten, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn ihnen Profite durch Entscheidungen des Staates entgehen. Dabei kann es sich auch um Gesetze handeln, die dem Gesundheits-, Verbraucher- oder Umweltschutz dienen. Es würde sehr schwer werden, unsere Standards für Lebensmittel, Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutz aufrecht zu erhalten. Durch seine Unterzeichnung unterstützt jeder Bürger die Forderung, die Verhandlungen mit den USA über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu stoppen, sowie das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit Kanada nicht zu ratifizieren.
Zur Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA - (externer Link) -
Die deutsche Umwelt- und Naturschutzorganisation ROBIN WOOD organisiert noch bis Anfang des nächsten Jahres einen Online-Protest an Bundesminister Sigmar Gabriel: „Damit der Klimawandel nicht noch weiter durch den Flugverkehr vorangetrieben wird, müssen sinnlose Subventionen abgeschafft und die Flugverkehrsteuer dauerhaft beibehalten werden! Für ein Luftverkehrskonzept, das Klimaschutzziele nachhaltig erfüllt!“ Jeder Bürger kann diesen Protest durch Ausfüllen eines Online-Formulars unterstützen. Die Unterschriften werden bei ROBIN WOOD gesammelt und Anfang 2015 in Berlin übergeben.
Zum Online-Protest von ROBIN WOOD - (externer Link) -
An mehreren Flughäfen wurden bedenkliche Oberflächen- und Grundwasserverseuchungen durch PFT - eine Substanz, die um Verdacht steht, krebserregend zu sein - gefunden. Die Chemikalie PFT ist in den Enteisungsmitteln und Löschschäumen der Airport-Feuerwehren enthalten. Es ist zu vermuten, dass diese Verschmutzungen auch andernorts vorhanden sind. Siehe dazu auch den Artikel „Schadstoffe am Flughafen“ im Onlinedienst der Nürnberger Nachrichten. Laut einer WAZ-Recherche am Flughafen Düsseldorf sind dort PFT-Belastungen im Boden gemessen worden, die den Trinkwasser-Grenzwert um das 70.000 fache überschreiten.
Artikel im Recherche-Blog der WAZ-Mediengruppe - (externer Link) -
Artikel „Schadstoffe am Flughafen“ im Onlinedienst der Nürnberger Nachrichten. - (externer Link) -
Der Präsident der BVF reagierte äußerst kritisch auf die Pläne der Lufthansa mit Eurowings Interkont-Billigflüge von Köln/Bonn aus zu starten. Der Flughafen wurde ausgewählt, weil dort durchgehend Nachtflug erlaubt ist. Zu dem bislang hohen nächtlichen Frachtflugbewegungen vor allem in der sensiblen Zeit zwischen 0-5 Uhr, kämen dann vergleichsweise laute Passagierflüge hinzu. Damit wird ein erneuter Versuch des NRW-Verkehrsministers unterlaufen, eine Passagierflugbeschränkung zwischen 0-5 Uhr zu erreichen. Diese war den Fluglärmbetroffenen der Region bereits 1997 als Ausgleichsmaßnahme dafür zugesagt worden, dass der Frachtflug zunächst bis 2015 und später bis 2030 genehmigt wurde und sollte Lärmpausen ermöglichen.
Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger zu den Plänen der Lufthansa - PDF -
Die Fachzeitschrift „Schlaf“ veröffentlichte im Dezember 2014 einen Beitrag „Pro Nachtflugverbot“" von der ADF und einen Beitrag „Kontra Nachtflugverbot“ vom BDL. Während die ADF deutlich auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm hinweist, begründet der BDL sein Beharren auf Nachtflug mit rein wirtschaftlichen Argumenten, ohne dass die Kosten eines Nachtflugverbots quantifiziert werden.
Schlaf, Pro Nachtflugverbot, Dez. 2014 - (externer Link) -
Schlaf, Kontra Nachtflugverbot, Dez. 2014 - (externer Link) -
Die Gewerkschaft ver.di macht sich seit Jahren zum Helfer der Luftverkehrswirtschaft. Die Luftverkehrssteuer wird von der Gewerkschaft als „Insellösung“ oder als „Irrläufer“ bezeichnet und sollte aus ihrer Sicht so schnell wie möglich abgeschafft werden. Studien, die nachweisen, dass die Luftverkehrssteuer weder einen Rückgang der Passagierzahlen noch eine Abwanderung zu ausländischen Flughäfen verursacht, werden ebenso ignoriert, wie die Tatsache, dass durch einen Wegfall der Luftverkehrssteuer in erster Linie Manager entlastet werden, und nicht die auf Bahn, Bus und Auto angewiesenen Arbeitnehmer. Der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Herr Bsirske, hat in einem Gespräch mit den Verbänden seine Sorge ausgedrückt, dass in der Folge der Luftverkehrssteuer die Qualität der Arbeitsplätze und deren Bezahlung leiden könnte. Dabei verkennt er, dass dieser Druck auf die Arbeitsplätze und Löhne durch die Liberalisierung der Märkte und die Auslagerung von Dienstleistungen (z.B. im Boden- und Sicherheitsbereich) erfolgt und nicht durch die erhobene Luftverkehrssteuer, die auf die Passagiere umgelegt wird.
Im Sommer 2014 machten in einem offenen Brief an den Bundesstand von ver.di die Verbände VCD, BUND, BVF, Brot für die Welt, DNR, FÖS, Forum Umwelt und Entwicklung, Greenpeace, ROBIN WOOD und WEED darauf aufmerksam und gaben darin zum Ausdruck, dass sie dieses Engagement von ver.di bedauern.
Offener Brief an Ver.di zur Luftverkehrssteuer - PDF -
In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeine unterstreicht Condor-Chef Ralf Teckentrup die Notwendigkeit eines dritten Terminals. Zugleich äußert er sich über ein Nachflugverbot kritisch. In dem Interview nannte er Zahlen zu den Kosten eines Nachtflugverbots. Je Passagier würden sich Flüge demnach um ca. 1 € je Flugstunde verteuern.
Bericht in der Frankfurter Allgemeine vom 28. August 2014 - (externer Link) -
Umweltverbände setzen sich mit einem Brief an 150 Bundestagsabgeornete für den Erhalt der Luftverkehrsteuer ein und kontern damit eine Initiative der Luftverkehrslobby in die gegenteilige Richtung. Bitte lesen Sie dazu den Wortlaut eines Briefes an einen Bundestagsabgeordneten und den Bericht im Tagesspiegel vom 3. September 2014.
Beispiel eines Lobbybriefs zum Erhalt der Luftverkehrssteuer an Bundestagsabgeordnete (28.08.2014) - PDF -
Bericht im Tagesspiegel vom 3. September 2014 - (externer Link) -
Mit fast sechs Jahren Verspätung hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Lärmaktionsplan zum Flughafen Frankfurt veröffentlicht. Ein Plan mit dem nach unserer Einschätzung eine Chance vertan wurde, für den Lärmschutz etwas zu tun - statt konkreter Absichten wird viel „geprüft“.
Lärmaktionsplan zum Flughafen Frankfurt - (externer Link) -
Die BVF hatte sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert (siehe unten referenzierte Links); wir müssen feststellen, dass unsere Anregungen kaum diskutiert und aufgegriffen wurden.
BVF-Stellungnahme zum Lärmaktionsplan Frankfurt (19.10.2012) - PDF -
BVF-Stellungnahme zur Festsetzung eines Lärmschutzbereiches am Frankfurter Flughafen (20.08.2011) - PDF -
Anhang zur BVF-Stellungnahme zur Festsetzung eines Lärmschutzbereiches am Frankfurter Flughafen (20.08.2011) - PDF -
Lärmbewertung mittels Lärmindex - PDF -
Die EU-Verordnung Nr. 598/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Europäischen Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes wurde im Juni im Amtsblatt der EU L 173/65 veröffentlicht. Diese Verordnung ist abrufbar unter dem folgenden Link und unter „Daten & Fakten“ der BVF-Seiten.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) veröffentlichte am 26. März 2014 ein Sondergutachten „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“. Nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) ist der Fluglärmschutz im geltenden Luftverkehrsrecht insgesamt nur unzureichend gewährleistet und verstößt in diesem Punkt sogar gegen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2011/92/EU (UVP-Richtlinie).
In Anbetracht der fortdauernden Schwierigkeiten beim Umgang mit Fluglärm und der großen Bedeutung dieser Problematik für die Betroffenen greift der SRU das Thema Fluglärm in diesem Sondergutachten erneut auf. Es widmet sich im Schwerpunkt juristischen Fragestellungen rund um Planung, Zulassung und Betrieb von Flughäfen sowie bei der Festlegung der Flugrouten.
Sondergutachten (Kurzform) „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ - PDF -
Sondergutachten (Hausdruck) „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ - PDF -
Das vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebene „Gutachten zur Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten“ wurde am 26. März veröffentlicht.
Das Gutachten untersucht die Fragestellung, welche formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten von den Forschungsnehmern gesehen werden, um bei der Festlegung von Flugverfahren (Flugrouten) eine verbesserte Berücksichtigung von Fluglärmminderungspotentialen zu erreichen. Dabei wird der Blick auch auf Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung über die Festlegung einer konkreten Flugroute gerichtet.
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass eine Verbesserung des Verfahrens zur Festlegung von Flugrouten erreicht werden kann. Fluglärmminderungsaspekte können eine stärkere Beachtung erfahren und das Verfahren kann insgesamt transparenter und nachvollziehbarer durch eine verstärkte Information und durch die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden. Dazu sind nach Ansicht der Gutachter sowohl Gesetzesänderungen als auch Anpassungen am untergesetzlichen Regelwerk nötig.
Nach zwei Jahren lud die Bundesvereinigung gegen Fluglärm zu einer weiteren Fortbildungsveranstaltung nach Frankfurt am Main ein. Auf einer sehr gut besuchten Fortbildungsveranstaltung beschäftigte man sich mit aktuellen Fragen der Fluglärmbekämpfung.
Die vorgestellten Präsentationen finden Sie zum Download im passwortgeschützten Bereich - hier -
Am folgenden Tag, bei der alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung, wurde ein neuer Vorstand gewählt. Einstimmig in seinem Amt als Präsident wurde Helmut Breidenbach aus Köln bestätigt. Wiedergewählt wurden die Vizepräsidenten Dr. Berthold Fuld aus Bad Homburg, Prof. Dr. Lutz Eiding aus Hanau und Dr. Dr. Rainer Rahn aus Frankfurt.
Den Tätigkeitsbericht finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich - hier -
Bernd Habermann hat seine Kenntnisse aus über 15jähriger aktiver Beschäftigung mit dem Thema Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI), unter anderem als Bürgermeister von Blankenfelde und längjähriges Mitglied der Fluglärmkommission Schönefeld in einer Chronik zusammengestellt.
Chronik des Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) - PDF -
Anlage 1: Standortsuche Flughafen Berlin-Brandenburg-International Vorschläge für die Standortauswahl - PDF -
Anlage 2: Standort Sperenberg - PDF -
Anlage 3: Standort Jüterbog Ost - PDF -
Die Grüne Liga Sachsen, ein in Sachsen anerkannter Naturschutzverein, konnte einen wichtigen Teilerfolg hinsichtlich einer Klage gegen die Flugrouten „Kurze Südabkurvung“ am Flughafen Leipzig erreichen. Dieses geht aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht hervor.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts müssen Flugrouten vor ihrer Festlegung darauf geprüft werden, ob ihre Benutzung geeignet ist, Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft erheblich zu beeinträchtigen. Ist dies im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen nicht erfolgt und ergibt die spätere Prüfung, dass die Nutzung der Routen zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen kann, ist ihre Festlegung unzulässig, wenn nicht eine Abweichungsentscheidung ergehen kann. An dieser Entscheidung sind anerkannte Naturschutzvereine zu beteiligen. Ihr Beteiligungsrecht ist nicht nur verletzt, wenn eine Abweichungsentscheidung ohne ihre Beteiligung getroffen wird, sondern auch dann, wenn eine Abweichungsentscheidung unterbleibt, weil die Behörde ihre Erforderlichkeit zu Unrecht verneint hat.
Den Wortlaut der Pressmitteilung finden Sie hier:
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2013 - (externer Link) -
Ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen Flugverfahren („Flugrouten“) zur sog. kurzen Südabkurvung für den Flughafen Leipzig/Halle, die ohne seine Beteiligung festgesetzt worden sind. In dem Revisionsverfahren gilt es höchstrichterlich zu klären, ob bei der Festlegung von Flugverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das OVG Bautzen hatte dies zuvor verneint.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm und die AG der Deutschen Fluglärmkommissionen veranstalten am 16.12.2013 in Berlin einen gemeinsamen Parlamentarischen Abend. Eingeladen sind in erster Linie Abgeordnete des Deutschen Bundstages, Verantwortliche aus Ministerien und Verwaltungsbebörden sowie die Vorsitzenden der Fluglärmkommissionen.
Der Bundesgerichtshof hat am 10.12.2013 in höchster Instanz ein Urteil gesprochen, das es den Reiseveranstaltern untersagt, künftig bei Reisebuchungen die Abflugzeitenzeiten als „unverbindlich“ zu auszuweisen und diese ohne zwingenden Grund zu verschieben.
In vielen Fällen wurden die Fluggäste mit der bisherigen Praxis zu Nachtflügen gedrängt, die sie sonst nicht gebucht hätten. Eingeleitet wurde die Initiative durch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Klägern war die Bundeszentale Verbraucherverbände.
Seit dem 20. März laufen die mündlichen Verhandlungen über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur 3. Start- und Landebahn am Flughafen München vor dem Verwaltungsgerichtshof in München.
Herbert Knur/Karsten Schulze berichten von den einzelnen Verhandlungstagen - (interner Link) -
Die vom Bundesrat am 5.7.2013 beschlossene Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung ist seit dem 20.8.2013 in Kraft. Die Verordnung ist wirksam zunächst nur in Frankfurt. In Berlin gilt der Planfeststellungsbeschluss, in München gibt es Ansprüche erst mit Eröffnung der dritten Bahn (und nach der überfälligen Festsetzung des Lärmschutzbereichs).
Vorgesehen ist entweder eine Pauschale oder eine Ermittlung nach Wert zum Zeitpunkt der Planfeststellung. Die Grenze, oberhalb derer die Entschädigung nach Wert höher als die Pauschale ist, liegt für Einfamilienhäuser bei 250000 €, für Zweifamilienhäusern bei 300000 €, für Eigentumswohnungen bei 150000 € und für zusätzliche Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bei 100000 €. Die Kosten des Gutachtens durch die kommunalen Gutachterausschüsse müssen vom Flughafen erstattet werden, sofern sich eine höhere Entschädigung als die Pauschale ergibt.
Sie können die Verordnung nachfolgend abrufen - PDF -
Für Frankfurt sind Informationen und Antragsformulare beim RP Darmstadt abrufbar - (externer Link) -
In einer Resolution fordern BVF, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und andere Umwelt- und Gesundheitsverbände den Bundesrat und Bundestag auf, den zielführenden Vorschlägen der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu Schutz vor Fluglärm zuzustimmen und die ungenügenden Vorschläge von Brandenburg und Hessen zurückzuweisen.
Die gemeinsame Resolution verschiendener Umwelt- und Gesundsheitsverbände:
20130319_Gemeinsame-Resolution-BR-Initiativen.pdf - PDF -
Die einzelnen Bundesratsinitiativen finden Sie hier:
Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz - PDF (externer Link) -
Bundesratsinitiative aus Hessen - PDF (externer Link) -
Bundesratsinitiative aus Brandenburg - PDF (externer Link) -
Am 20. März 2013 beginnen um 10:00 Uhr die mündlichen Verhandlungen über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur 3. Start- und Landebahn am Flughafen München vor dem Verwaltungsgerichtshof in München.
Pressemitteilung des Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - PDF -
Vorläufiger Zeitplan für Sitzungstage März bis Mai 2013 - PDF -
Vorläufige Sitzungsgliederung - PDF -
An vielen deutschen Flughäfen wurden am Samstag, 24. November 2012 zum zweiten Mal zeitgleich Demonstrationen gegen Fluglärm und für Nachtflugverbote durchgeführt. Wie der Präsident der Bundevereinigung gegen Fluglärm, Helmut Breidenbach, in Köln mitteilte, haben die größten Aktionen in Berlin, Frankfurt und München stattgefunden.
Bereits am Samstag zuvor hat es eine Groß-Demo am Köln/Bonner Flughafen für ein erweitertes Nachtflugverbot gegeben. In Berlin startete um 14 Uhr ein Protestzug vom Potsdamer Platz durch die Innenstadt zur SPD-Parteizentrale in der Stresemannstraße, wo die Abschlusskundgebung stattfand. In der Kritik stand hier besonders die Fehlplanung des Flughafens BER, die Bestimmung der Flugrouten und ein unzureichendes Nachflugverbot.
In München versammelte man sich zeitgleich vor der CSU-Zentrale in der Nymphenburger Straße unter dem Motto: „Jetzt is amal a Ruh – CSU!“. Dies beinhaltet die Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und die Respektierung des Bürgerentscheids von München gegen die 3. Startbahn.
In Frankfurt werden in den Städten und Kommunen rund um den Flughafen 30-40 Brücken mit Protest-Bannern behangen. Der Protest richtet sich gegen die neu erbaute vierte Bahn - auch hier wird ein weitergehendes Nachtflugverbot gefordert.
Es sollen nahezu zeitgleich auch Demonstrationen in London, Brüssel und Paris stattgefunden haben.
In Deutschland, hier vor allem in München, stand Verkehrsminister Ramsauer in der Kritik. Dieser hatte erst vor zwei Wochen ein Handbuch zur besseren Bürgerbeteiligung bei großen Verkehrsprojekten vorgestellt, in dem mehr Transparenz und Rücksicht gefordert wird, betreibt aber selbst eher eine Flughafenpolitik nach Gutsherrenart und lässt sich von der Luftverkehrslobby vorführen, so der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm Helmut Breidenbach. Ramsauer versagt vor allem bei der Durchsetzung ausreichender Nachtflugbeschränkungen an hoch belasteten Flughäfen. Einige von ihnen haben bereits ihre Umweltkapazität überschritten. Wer den Unternehmen an den Flughäfen Planungssicherheit geben will, hat auch die verdammte Pflicht in gleicher Weise die Gesundheit für den Lebensraum der dort lebenden Menschen zu schützen. So der Tenor der meisten Sprecher, wie die Landtagsabgeordneten Manfred Pointner und Christian Magerl und die Sprecherin des Aktionsbündnisses AufgeMUCt, Helga Stiegelmeier.
Unter den rund 500 Teilnehmern waren auch mehrere Mitglieder des Vorstandes der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BVF), angeführt vom Abgeordneten Manfred Pointner (hier mit roter Trillerpfeife), 3. Bürgermeister der Stadt Freising, Benno Zierer, sowie Werner Groth, die sich von Anfang an gegen die 3. Startbahn vehement einsetzten und sich schon immer für ein Nachtflugverbot stark machten.
Die nächste bundesweite Demonstration findet im November 2012 in den großen Flughafen-Städten in Berlin, Köln/Bonn, München und in Frankfurt am Main statt.
Der Fraport hat einen Entwurf zur Entgeltordnung verfasst, zu der die BVF eine öffentliche Stellungnahme verfasste. Diese Stellungnahme wurde an alle Mitglieder der Fluglärmkommission verschickt. Die Stellungnahme der Fluglärmkommission ist leider nicht öffentlich.
Der leicht gekürzte Wortlaut der Stellungnahme der BVF kann - hier - eingesehen werden.
Das SWR Fernsehen strahlte am 4. Oktober 2012 eine Reportage von Ina-Gabriele Barich aus, die ein Jahr nach Eröffnung der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen eine erste Bilanz zieht. Einen Sommer lang begleitet SWR-Autorin engagierte Kämpfer gegen den Fluglärm aus Mainz und Rheinhessen. Sie ist auch mit denen unterwegs, die den Ausbau befürworten und am liebsten die ganze Nacht fliegen würden. Im Mittelpunkt des Film steht die Frage: „Was hat der Protest der Anwohner bewirkt?“
Die Reportage ist in der SWR Mediathek verfügbar und kann - dort - angesehen werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet an einem neuen gesellschaftlichen Konsens zur Frage, welche Infrastruktur wir künftig in Deutschland benötigen. Dabei hebt sie hervor, dass die Politik das Heft des Handelns nicht aus der Hand geben darf. Die Frage, die sich hier stellt: Hat sie das nicht schon längst? Das Flughafenkonzept 2009 sowie der Entwurf des Fluglärmgesetzes stammen weitgehend von Interessenvertretern des Luftverkehrs. Häufig werden zudem Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung aus Abwägungs- oder Dialogverfahren nach der Erteilung der Genehmigungen für die Flughäfen nicht umgesetzt. Ein Beispiel vom Flughafen Köln/Bonn. Damit wird das Vertrauen zur Politik untergraben. Ein Ausdruck dessen sind die landesweiten andauernden Proteste gegen den Ausbau von Flughäfen.
Das vorliegende Dialogpapier der SPD-Bundestagsfraktion versucht eine neue Balance zwischen einer angemessenen Entwicklungsstrategie für die Flughäfen und einem verbesserten Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu finden. Dies ist deutlich besser gelungen als im Flughafenkonzept des Jahres 2009; dennoch hat das Dialogpapier nach unserer Einschätzung noch erhebliche und teilweise grundlegende Mängel. Den konkreten Wortlaut unserer Stellungnahme sowie das Dialogpapier der Projektgruppe „Infrastrukturkonsens“ der SPD-Bundestagsfraktion können Sie unter den folgenden Links herunterladen.
BVF-Stellungnahme zum Dialogpapier der Projektgruppe „Infrastrukturkonsens“ der SPD-Bundestagsfraktion - PDF -
Dialogpapier der Projektgruppe „Infrastrukturkonsens“ der SPD-Bundestagsfraktion - PDF -
Mit Urteil vom 23. August 2012 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Klagen von zwei Gemeinden sowie von mehreren privaten Anliegern gegen die Änderungsgenehmigung vom 23. Juli 2008 abgewiesen, mit der die Regierung von Oberbayern (Luftamt Süd) die Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger zugelassen hat.
Der BayVGH hat zwar den Berufungen der Flughafenbetreiberin gegen die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts München stattgegeben, dabei aber interessante Überlegungen zu einer Verstärkung des Schutzes gegen Fluglärm angekündigt. Die Genehmigungsbehörde kann beim Fluglärmschutz den Gesetzgeber durch
übertreffen und damit die Betroffenen stärker schützen.
Kommentierung des Urteils von Rechtsanwalt Matthias Möller - interner Link -
Pressemitteilung des BayVGH vom 23. August 2012 - PDF -
Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 16. August 2012 der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Möller und Collegen die schriftliche Begründung seines Urteils vom 4. April 2012 (Az. 4 C 6.10 u.a.) zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens ausliefern lassen. Das Urteil hat einen Umfang von 182 Seiten.
In einer ersten Bewertung von Rechtsanwalt Matthias Möller, der vier Musterkläger vertritt, begrenzt das Bundesverwaltungsgericht die Zahl der Nachtflüge auf ein Maß deutlich unterhalb der technisch möglichen Kapazität des Frankfurter Flughafens und eröffnet den gewerblichen Nutzern von Anliegergrundstücken erstmals einen wirksamen Anspruch auf passiven Schallschutz gegen den Fluglärm. Insoweit wurden die betroffenen Teile des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Dezember 2007 aufgehoben. Das Verkehrsministerium ist zu einer neuen Entscheidung über den Schallschutz für Gewerbegrundstücke verpflichtet worden.
Erste Bewertung von Rechtsanwalt Matthias Möller im Detail - interner Link -
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 - PDF -
Zu der „Menschenkette gegen Fluglärm - Hand in Hand für unsere Zukunft“ hatten insgesamt acht Bürgerinitiativen aus Frankfurt und das Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) Kein Flughafenausbau für ein Nachtflugverbot aufgerufen. 8.000 Demonstranten protestierten am südlichen Mainufer von Niederrad bis Oberrad. Aus Berlin war ein Bus mit Fluglärmgegner angereist, um ihre Solidarität zu zeigen. Aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet nahmen zahlreiche Bürger an der Aktion teil. Die Veranstaltung erzielte eine große Öffentlichkeitswirkung und war eine der größten Antifluglärmdemonstrationen in der Stadt Frankfurt.
Fotos von der Demonstration in Frankfurt mit freundlicher Genehmigung von Walter Keber.
Der Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) ist eine Fachgruppe der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA). Die Präsentationen auf der ALD-Veranstaltung "Minderung des Fluglärms" zum Tag gegen Lärm 2012 können Sie unter der angegebenen Linkadresse herunterladen.
Die Präsentationen auf dieser Veranstaltung im Download - externer Link -
Unter dem Motto „Nachtruhe statt Fluglärm“ lud die grüne Bundestagsfraktion am 16. Juni 2012 zu einer Anhörung im Bundestag einige Vertreter aus der Politik, Bürgerinitiativen, von Verkehrs- und Umweltverbänden, sowie aus der Luftverkehrsbranche ein, um über Verbesserungsmöglichkeiten zum Schutz vor Fluglärm zu diskutieren. Den Vortrag des Präsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm anläßlich dieser Expertenanhörung finden Sie hier im Download.
Titel des Vortrags: Mögliche und wirksame Maßnahmen zum aktiven Schutz vor Fluglärm - PDF -
Weitere Infos und Vorträge von dieser Veranstaltung - externer Link -
Aktuelle Fragen der Fluglärmbekämpfung standen in Mittelpunkt der Treffens der Bundesvereinigung in Frankfurt am Main. Ende April hat sich die Bundesvereinigung auf einer gut besuchten Fortbildungsveranstaltung in Frankfurt mit aktuellen Fragen der Fluglärmbekämpfung beschäftigt.
Die vorgestellten Präsentationen zum Download im passwortgeschützten Bereich - hier -
Einen Tag später, bei der alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung, wurde ein neuer Vorstand gewählt: Einstimmig in seinem Amt als Präsident wurde Helmut Breidenbach aus Köln bestätigt. Wiedergewählt wurden die beiden Vizepräsidenten Dr. Berthold Fuld aus Bad Homburg und Prof. Dr. Lutz Eiding aus Hanau. Neuer dritter Vizepräsident wurde, für den im vergangenen Jahr verstorbenen Joachim Hans Beckers, Dr. Dr. Rainer Rahn aus Frankfurt am Main.
Den Tätigkeitsberericht finden Sie im internen Mitgliederbereich - hier -
Am 4. Februar 2012 haben zum ersten Mal in der Geschichte der Bürgerproteste gegen den Ausbau von Flughäfen und den damit verbundenen Lärm in Frankfurt und Berlin parallel und abgestimmt aufeinander große Demonstrationen stattgefunden. In Frankfurt demonstrierten über 25.000 Menschen im und Terminal 1 und auf dem Flughafengelände. Neben verschiedenen Reden gab es Rockmusik und eine Luftballonaktion für Kinder. Zur gleichen Zeit demonstrierten in Berlin ca. 1.000 Menschen im Terminal des neuen Flughafens BER. Am darauffolgenden Sonntag gab es rund um den Flughafen München Protestaktionen gegen die geplante 3. Startbahn.
Am 24. März 2012 gab es an den sechs größten deutschen Flughafenstandorten Frankfurt, München, Berlin, Düsseldorf, Köln/Bonn und Leipzig/Halle Demonstrationen von über 30.000 Bürgern gegen Fluglärm, Schadstoffbelastungen und Flughafenausbauten. Auch am Flughafen Nantes in Frankreich gab es eine Demonstration von Fluglärmgegnern.
Der Fluglärmprotest ist damit in ganz Deutschland und in Europa angekommen.
Fotos von der Demonstration in Frankfurt mit freundlicher Genehmigung von Walter Keber.
Die EU hat als Bestandteil eines sogenannten Flughafenpakets den Entwurf für eine Verordnung über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen vorgelegt, der u. a. weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in nationale Regelungen vorsieht und auf unsere scharfe Kritik stößt. Diese wird in einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Fluglärmkommissionen (ADF) und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) zum Ausdruck gebracht und ist breit an viele Gremien und Entscheidungsträger in Brüssel, Berlin und den Bundesländern verteilt worden.
Entwurf einer geplanten EU-Verordnung über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen - PDF -
Gemeinsame Stellungnahme der ADF und der BVF zum Entwurf der EU - PDF -
Überraschende (Zwischen-) Wendung am Flughafen Frankfurt. Die neue Landebahn wird am 21. Oktober in Betrieb genommen. Klagen sind anhängig am BVerwG. Der Winterflugplan wurde – mangels aufschiebender Wirkung der Klagen – so festgesetzt, wie es im Planfeststellungsbeschluss steht, also 17 Flüge zwischen 23:00 und 5:00 Uhr.
Der VGH Kassel hat überraschend heute die aufschiebende Wirkung einiger Klagen für den Zeitraum zw. 23:00 und 5:00 Uhr angeordnet. Damit kann in dieser Zeit doch kein Flugbetrieb stattfinden, vorerst zumindest!
Link zur Pressemitteilung des VGH - externer Link -
US-Behörden verweigern John Stewart, dem Präsident der europäischen Vereinigung gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs (UECNA), die Einreise
John Stewart wurde am vergangen Donnerstag (29.9.2011) von den US-Behörden am Flughafen JFK in New York die Einreise verweigert. Auf Einladung von Aviation Justice sollte er unter anderem in Chicago, Seattle und Kalifornien über den Erfolg der britischen Bewegung gegen den Ausbau des Flughafens London-Heathrow berichten. John Stewart ist Vorsitzender der britischen Organisation HACAN Clear Skies und hat vor zwei Jahren in Brüssel die European Campaigners´ Aviation Conference organisiert. Seit April 2011 erscheint unter seiner Verantwortung alle zwei Monate der Newsletter EXCHANGE für die europäischen Umweltaktivisten. Seit 2010 ist er Präsident der UECNA, die 1968 in Genf von dem Ehrenpräsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) Prof. Dr. Kurt Oeser aus Mörfelden-Walldorf mitbegründet wurde. John Stewart ist Nachfolger von Martin Kessel, der nach seiner UECNA-Präsidentschaft jetzt die Geschäftsführung dieser Organisation übernommen hat.
Download der Pressemitteilung vom 04.10.2011 - PDF - | Presseartikel zum Download - PDF -
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Lärm bedroht die Gesundheit vieler Menschen und gefährdet die Entwicklung unserer Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit bestrebt, bei der jetzigen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.
Wir fordern:
Die Unterzeichner bitten die Bevölkerung, die Sicherung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität in den vom Luftverkehr betroffenen Gebieten jetzt und für künftige Generationen durch ihre Unterschrift gegenüber dem Gesetzgeber und Verantwortlichen einzufordern.
Die Sammlung der Unterschriften soll so lange laufen, bis die geplante Verschlechterung des § 29b im Luftverkehrsgesetz von der Regierung at acta gelegt ist. Der Stand der Unterschriftenaktion liegt derzeit bei 72.832 Unterschriften, wovon 45.350 Unterschriften am 28. September 2010 bereits dem Bundeskanzleramt von einer Delegation übergeben wurde. Hinzu kommen 55.000 Unterschriften, die in Berlin speziell mit dem Ziel „kein Nachtflug am Berliner Flughafen“ gesammelt worden sind.
Erläuterung zum § 29b des Luftverkehrsgesetz - hier -
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Unterschriftenliste zum Download - PDF -
Deckblatt (Duplexdruck) zum Download - PDF -
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Deckblatt zum Download - PDF -
Weitere Informationen im Mitgliederbereich - hier -
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Film-Clip der BI Lichtenrade/Mahlow-Nord e.V. - externer Link -
In der zugrunde liegenden Prognose zur Festsetzung ist die Entwicklung des Flugverkehrs nicht zutreffend dargestellt. Vielmehr drängt sich hier der Eindruck auf, dass diese so gestaltet wurde, um die Zahl der Bürger mit Anspruch auf passiven Schallschutz möglichst gering zu halten. In der Stellungnahme der BVF wurden wesentliche Anregungen zur Verbesserung erarbeitet.
Stellungnahme der BVF zur Festsetzung - PDF - | Stellungnahme der BVF (Anlagen) - PDF -
Das Land Rheinland-Pfalz stellt Gesetzesantrag an Bundesrat zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Zwar verpflichtet das Luftverkehrsgesetz in § 29b Absatz 2 die Luftfahrtbehörde und die Flugsicherung, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm „hinzuwirken“. In der Praxis der Deutschen Flugsicherung treten Lärmschutzbelange aber in der Regel hinter betriebliche und kapazitative Belange der Flughafenbetreiber und der Fluggesellschaften zurück.
Dieser Entwurf wird in der 881. Bundesratssitzung am 18.03.2011 vorgestellt und danach den Ausschüssen zugewiesen werden.
Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes - PDF -
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm trauert um ihren Vizepräsidenten Joachim Hans Beckers aus Ratingen, der plötzlich und unerwartet im Alter von 79 Jahren an den Folgen eines Unfalls gestorben ist. Mit Joachim Hans Beckers verlieren wir eine der profiliertesten deutschen Persönlichkeiten im Kampf gegen den Fluglärm.
Joachim Hans Beckers war 1967 Gründungsmitglied des Verbands und hat ihn in den folgenden Jahrzehnten als Präsident und Vizepräsident geprägt und geführt. Er war maßgeblich beteiligt an der Entstehung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm 1971 und der erst vor kurzem abgeschlossenen zehn Jahre dauernden Novellierung des Gesetzes.
Bis zuletzt war er Generalsekretär der 1968 in Straßburg gegründeten Union Européenne contre les Nuisances des Avions (UECNA), dem europäischen Dachverband der nationalen Vereinigungen gegen Fluglärm, und fungierte damit als Kontaktstelle zwischen der europäischen und nationalen Gesetzgebung.
Joachim Hans Beckers galt als ausgewiesener Fachmann vor allem für technische Fragen und war Mitglied in verschiedenen nationalen Gremien wie beim Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin. Er vertrat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm in mehreren an das Verkehrs- oder Umweltministerium des Bundes oder der Länder angegliederten Ausschüssen. Geschätzt wurde sein Rat auch als Mitglied in Fluglärmkommissionen an vielen deutschen Flughäfen wie in Düsseldorf, Dortmund, Essen/Mülheim, Leipzig oder Dresden.
Joachim Hans Beckers verfasste über 50 Fachartikel zu Fluglärmthemen und war Mitherausgeber eines Kompendiums und eines weiteren Fachbuchs über 40 Jahre Fluglärmbekämpfung in Deutschland. Er war für uns selbst wie ein Kompendium und immer ein Vorbild an Einsatz.
Er war nahezu „full time“ im Ehrenamt aktiv und erhielt dafür als hohe Anerkennung das Bundesverdienstkreuz. Er war für uns Mentor und Antreiber - gleichzeitig ein hoch geschätzter Ratgeber und für viele auch ein nahezu väterlicher Freund. Wir sind unendlich traurig, dass er ohne jeden Abschied von uns gehen musste und trösten uns mit dem Gedanken, dass wir lange Jahre mit ihm zusammen arbeiten durften.
Wir alle verneigen uns in hohem Respekt vor seiner Lebensleistung.
Helmut Breidenbach
Die BVF hat eine ergänzende Stellungsnahme zum Antrag der Flughafen München GmbH auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für eine 3. Start- und Landebahn abgegeben. Darin wird darauf hingewiesen, dass bei unabhängig voneinander betriebenen parallelen Landebahnen einen Unterschied von 1000 Fuß bei der Zwischenanflughöhe gefordert ist. Daraus ergibt sich, dass der Anteil der Flugzeuge, für die eine Zwischenanflughöhe von 4000 Fuß über NN (ca. 770 m) über Flughafen angenommen wurde, zu gering sein dürfte, welches wiederum Konsequenz auf die durchgeführte Lärmberechnung hat.
Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der Flughafen München GmbH - PDF -
Die BVF hat im Rahmen einer Verbände-Anhörung eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf für die Einführung einer Luftverkehrssteuer an das Bundesministerium für Finanzen in Bonn abgegeben. Der bisherige Regierungsentwurf sieht eine Steuer in Höhe von 13 Euro für Inlandsflüge und 26 Euro für Auslandsflüge vor. Die BVF macht weitergehende Vorschläge für eine stärker auf Umweltaspekte bezogene Abgabe.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf für eine Luftverkehrssteuer - PDF -
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Lärm bedroht die Gesundheit vieler Menschen und gefährdet die Entwicklung unserer Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit bestrebt, bei der neuen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.
Wir fordern:
Die Unterzeichner bitten die Bevölkerung, die Sicherung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität in den vom Luftverkehr betroffenen Gebieten jetzt und für künftige Generationen durch ihre Unterschrift gegenüber dem Gesetzgeber und Verantwortlichen einzufordern.
Erläuterung zum § 29b des Luftverkehrsgesetz - hier -
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Unterschriftenliste zum Download - hier -
Deckblatt (Duplexdruck) zum Download - hier -
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Deckblatt zum Download - hier -
Weitere Informationen im Mitgliederbereich - hier -
Am Freitag, den 16.04.2010, fand in Frankfurt/Main eine Fortbildungsveranstaltung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. in Zusammenarbeit mit der Bürgervereinigung gegen unnötigen Fluglärm e.V. statt.
Am Freitag, den 6.11.2009 um 11 Uhr findet vor dem Brandenburger Landtag in Potsdam, Am Havelblick 8, 14473 Potsdam eine Demonstration gegen den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ statt.
Plakat zum Download - hier - | Mehr Informationen im Internet - hier -
Bundeskanzlerin soll die „Verkehrs-Rambos“ stoppen !
Der „Arbeitskreis Wirtschaft“ will im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen durch die Aufhebung von Nachtflugbeschränkungen die Flughäfen offenbar weitgehend für den 24-Stundenbetrieb öffnen. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. ist über diesen Vorstoß der Regierungskoalition empört. Dies geht einseitig zu Lasten der betroffenen Bürger, deren Gesundheit durch Störung der Nachtruhe zusätzlich gefährdet wird.
Pressemitteilung der BVF vom 14.10.2009 - hier - | Entwurf Arbeitskreis Wirtschaft der Koalitionsverhandlungen - hier -
Führenden Politikern in England ist klar geworden, dass der Ausbau des Flughafens London-Heathrow weder wirtschaftlich noch aus Gründen des Klimaschutzes verantwortbar ist. Die Conservative Partei beschloss, für den Fall eines Wahlsieges und Übernahme der britschen Regierung, keine zusätzlichen Startbahnen auf den Londoner Flughäfen in Heathrow, Gatwick und Stansted zuzulassen.
Diese Erkenntnis sollte den deutschen Flughafenbetreibern in Frankfurt und München sowie Politikern der Bundesregierung als Vorbild dienen. Auch in Deutschland sind aus den gleichen Gründen Flughafenerweiterungen nicht zu rechtfertigen.
BVF Fluglärm-Info zun Download - hier - | Link zum Artikel in der Financial Times vom 11. Oktober 2009 - hier -
Am 5. September fand in Kassel ein vielbeachtetes Fortbildungsseminar der BVF statt. Von allen deutschen Flughafenstandorten mit Fluglärmkommissionen waren Teilnehmer anwesend. Es wurden die Wege aufgezeigt, wie man gegen den dramatischen Zuwachs des Schutzdefizits vorgehen kann.
Die Vortragsfolien der Beiträge zum Download:
Die BVF kritisiert den Verkehrsminister Minister Tiefensee anlässlich der Vorstellung des 2. Nationalen Verkehrslärmschutzpakets wegen des unzureichenden Schutzes der Menschen durch das neue Fluglärmgesetz und die im Juli 2009 beschlossene Schallschutzverordnung.
Pressemitteilung der BVF zum Download - hier - | Nationales Verkehrslärmschutzpaket II des BMVBS - hier -
Eine Auswertung aller verfügbaren Quellen, insbesondere der Veröffentlichungen der Aero-Wissenschaften und der Luftfahrtindustrie mit Behandlung des Zeitraums von der Gegenwart bis über das Jahr 2050 hinaus hat ergeben, dass das Schutzdefizit deutlich ansteigt und deshalb drastische Schutzmaßnahmen gegen Fluglärm, insbesondere Betriebsbeschränkungen erforderlich sind.
Das neue Fluglärmgesetz ist bezüglich der Belastungssituation fast wirkungslos und nur von der EU-Gesetzgebung und von EU-Kontrollbehörden ist ausreichende Hilfe denkbar. Näheres siehe den Aufsatz von Joachim Hans Beckers: Verbesserungspotential für die Fluglärmbekämpfung in Europa.
Download des Aufsatzes von Joachim Hans Beckers (deutsche Version) - hier - | Download der englischen Version - hier -
Der Bundesrat behandelt in seiner Sitzung am Freitag, 10.7.2009 mit der Schallschutzverordnung, die wichtigste Rechtsverordnung zum bereits im Juni 2007 verabschiedeten Fluglärmgesetz.
Sowohl im Vorfeld der Kabinettsentscheidung, wie auch jetzt vor der Bundesratsbefassung ist die SchallschutzVO mehrfach zum Nachteil der Fluglärmbetroffenen geändert worden. Wir halten den vorgesehenen Schutz jetzt schon für völlig ungenügend. Die SchallschutzVO unterläuft in der vorliegenden Fassung das ohnehin unzureichende Fluglärmgesetz und schwächt die dortigen Festlegungen noch weiter ab.
Es ist am 10. Juli 2009 eine Demonstration in Berlin vor der Bundsratssitzung geplant.
Pressemitteilung der BVF zum Download - hier -
Sechs deutsche Umweltschutz-Verbände, die sich um das Thema „Lärm“ kümmern, fordern die Ablehnung der Schallschutzverordnung in der vorgelegten Form durch den Bundesrat. Die Schallschutzverordnung legt maximale Lärmpegel für Häuser zum Schutz der Nutzer in der Nähe von Flughäfen fest.
Wesentliche Punkt der Schallschutzverordnung ist die Pflicht der Flughäfen zur Übernahme von Kosten für den passiven Schalsschutz in Gebäuden. Durch die nochmalige Erhöhung der zulässigen Lärmpegel in Innenräumen werden noch mehr Häuser und Wohnungen von der Leistungspflicht zur Übernahme der Kosten für den Einbau von Maßnahmen zur Schalldämmung in Häusern ausgeschlossen.
Nach fast 12 Jahren der Reformarbeit des Fluglärmgesetzes und der nachfolgenden Rechtsverordnungen endet das Ergebnis im Nichts.
Musterbrief an die Ministerpräsidenten der Länder vom 15.6.2009 - hier - | Musterbrief vom 1.7.2009 - hier -
Fluglärm-Seminar mit ausgewählten Themen für Vereinsmitglieder und Mitglieder in den Kommissionen nach § 32 b LuftVG
Die BVF lädt zu einem ganztägigen Fortbildungsseminar am 5. September in das Anthroposophische Zentrum in Kassel-Wilhelmshöhe ein. Auf dem Programm stehen Themen zu den neuesten Entwicklungen und Chancen zur Verbesserung der Fluglärmsituation
Mehr Informationen im Flyer zum Download - hier -
Die BVF nimmt Stellung zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaft TEN-V: Überprüfung der Politik für ein integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik.
Der Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik (ALD) veranstaltet anlässlich des Tages gegen Lärm am 29.04.2009 ein Forum zur Öffentlichkeitsmitwirkung in der Aktionsplanung. Auch die BVF wird mit zwei Referenten zum Thema „Fluglärm“ vertreten sein.
Download der Broschüre - hier -
Die BVF unterstützt das Wahlmemorandum des Deutschen Naturschutzrings (DNR) zur Europawahl am 7. Juni 2009.
In einen Brandbrief mehrerer Naturschutz- und Fluglärmverbände wird der Herr Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebeten, sich für Nachbesserungen am Entwurf zur Schallschutzverordnung einzusetzen. Die Grenzwerte für für Belastungen durch den Fluglärm entsprechen nicht dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik.
Insgesamt bleibt der Schutz vor Fluglärm hinter der 24. BImSchV für den Straßen- und Schienelärm zurück. Es ist deswegen geboten, die Empfehlungen der UBA-Arbeitsgruppe in der Schallschutzverordnung einzubringen.
Brief an Umweltminister Sigmar Gabriel - hier -
Die Schallschutzverordnung, als untergesetzliche Regelung zum Fluglärmgesetz, regelt Übernahme von Kosten für den passiven Schallschutz von Gebäuden, die sich in Fluglärmzonen befinden. Der derzeitige Entwurf bietet nur einen ungenügenden Schutz der Betroffenen. Die Höchstkostenregelung verletzt das Verursacherprinzip.
In einem gemeinsamen Schreiben der BVF und der ADF (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen werden erhebliche Nachbesserungen gefordert
Am 11. November 2008 fand in Berlin der 5. Deutsche Luftverkehrskongress statt. Im Mittelpunkt standen die zentralen Herausforderungen Wachstum, Umweltschutz und die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zur Sicherung einer führenden Positionen der deutschen Luftverkehrsindustrie im internationalen Wettbewerb. Der Fachtag wurde gemeinschaftlich vom Bundesverband der Deutschen Industrie, dem BDLI, dem Flughafenverband ADV und der Lufthansa veranstaltet.
Immerhin wird von der Luftfahrtbranche als Beitrag zum Umweltschutz der „Single European Sky“ gefordert, der direkte Routen zwischen Flughäfen auf kürzestem Weg zulassen. Damit verkürzen sich die Flugzeiten. Außerdem soll der CO2-Ausstoß um bis zu 12% (?) verringert werden.
Weiter Forderungen nach schnelleren Planfeststellungsverfahren und Freistellung vom Emissionshandel gefallen weniger. Wie andere Industrien und Branchen wird die Schaffung eines Luftfahrtfonds zur Unterstützung der Zulieferindustrie gefordert. Damit sind sie nicht allein. Nachdem die Banken ein Unterstützungspaket von der Bundesregierung erhalten, fordern andere Branchen mit Recht auch Unterstützun vom Steuerzahler.
Die deutschen Flughäfen werden in den nächsten 5 Jahren mehr als 20 Milliarden EUR in die Verkehrsstruktur investieren, ohne dass auch nur ein einziger Euro aus dem Bundeshaushalt aufgebracht werden muss. Hier muss man genau lesen: „Aus dem Bundeshaushalt“. Zuschüsse für Flughafenerweiterungen aus den Länderhaushalten und von der EU werden geflissentlich nicht erwähnt. Dafür sei es notwendig, dass das richtungsweisende Flughafenkonzept der Bundesregierung schnellstmöglich ohne die Aufnahme einer zusätzlichen Konkurrenzanalyse verabschiedet wird.
Damit sind wohl auch Umweltverträglichkeitsprüfungen und Rechte der Bürger auf gesundheitliche Unversehrtheit gemeint (Anm. der Redaktion).
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, dass Oktober 2008 am Frankfurter Flughafen (Fraport) 4,9% weniger Passagiere gezählt wurden, als im Vorjahr. Auch das Luftfrachtaufkommen reduzierte sich im gleichen Zeitraum um 4,1%. Auch der Flughafen Hahn im Hunsrück (wird von Fraport betrieben) ist von diesem Rückgang betroffen. Er beläuft sich auf 0.1%.
Der Rückgang der Luftverkehrszahlen, die sich bereits seit Beginn des Jahres 2008 einstellen, zeigt, dass der Luftverkehr in Dutschland an die Sättigungsgrenze gekommen ist. Ein weiterer Ausbau der Luftverkehr-Infrastruktur ist deshalb nicht notwendig. Dies betrifft auch die Ausbauvorhaben der Flughäfen in München und Frankfurt.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) ist zum Schluss gekommen, dass der Low-Cost-Verkehr die Sättigungsgrenze erreicht hat. Der Low-Cost-Verkehr steht vor der Marktkonsolidierung, prognostiziert die ADV.
Die Passagierzahlen sanken im internationalen Luftverkehr um 2.9 gegenüber September 2007. Das Frachtaufkommen reduzierte sich sogar um 7,7%. Die Auslastung auf internationalen Strecken ging im September 2008 in allen Regionen gegenüber August 2008 um 4,4% auf 74,8% zurück.
Im Luftfracht-Sektor wurde im September 2008 der stärkste Rückgang seit September 2001 registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es in den meisten Regionen eine negative Bilanz.
Die Rezession hat noch nicht begonnen. Trotzdem nimmt der Luftverkehr, bisher ständig als „Wachstumsmotor“ und „Jobmaschine“ angepriesen, bereits stark zurück. Mit einem weiterem Rückgang in den nächsten Monaten und Jahren muss gerechnet werden. In Anbetracht dieser Entwicklung sind Ausbauvorhaben deutscher Flughäfen auf den Prüfstand zu stellen. Unserer Meinung brauchen wir keine 4. Startbahn in Frankfurt und keine 3. Startbahn in München. Beide Flughäfen haben noch für viele Jahre ausreichend Kapazitäten, um eine angemessene Infrastruktur und Anbindung an den internationalen Luftverkehr zu bieten.
In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Mrd. Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamts (UBA). Die UBA-Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen.
Durch die Steuerbefreiung des Kerosins für Inlandsflüge gehen pro Jahr 396 Millionen EUR verloren. In Anbracht des Gesamtbedarfs von Treibstoff für die Luftfahrt in Deutschland von 8,4 Millionen Tonnen sind es 6,9 Mrd. EUR. Auch bei der Mehrwertsteuerbefreiung für Auslandsflüge entsteht ein Steuerausfall von 1,56 Mrd. EUR pro Jahr, davon allein über 400 Millionen EUR für Flüge innerhalb der EU.
GRÜNE LIGA e.V. - Netzwerk ökologischer Bewegungen - hat vier Informationsrundbriefe zum Thema Umgebungslärmrichtlinie erstellt. Der neueste ist soeben erschienen und widmet sich insbesondere der Wirtschaftlichkeit von Lärmminderungsmaßnahmen.
Mehr Informationen:
Rundbrief 1/2007 - hier -
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Rundbrief 1/2008 - hier -
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Rundbrief 2/2008 - hier -
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Rundbrief 3/2008 - hier -
Das Wachstum des Luftverkehrs in Deutschland hat sich im dritten Quartal 2008 nur noch mit einem Plus von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr fortgesetzt. Von Juli bis September 2008 kontrollierte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 862.798 Flüge.
Trotz eines Rückgangs von minus zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr, steht der Flughafen Frankfurt mit 126.488 Starts und Landungen im dritten Quartal nach wie vor an der Spitze der internationalen Flughäfen, gefolgt vom Flughafen München mit 112.317 Flügen (- 0,7 Prozent) und den drei Berliner Flughäfen mit 63.376 Flügen (+ 4,5 Prozent).
Der Rückgang der Flugbewegungen an den großen Flughäfen in Deutschland lässt zunehmend die Frage aufkommen, ob die Flughafen-Erweiterungen in Frankfurt (4. Startbahn) und München (3. Startbahn) noch notwendig und zeitgemäß sind. Hierzu auch die Pressemitteilung der Bürgerinitiative WIDEMA (Bürgerinitiative Wicker · Delkenheim · Massenheim · gegen Fluglärm e.V.)